Neue Osnabrücker Zeitung

Kündigungsadresse:

Neue Osnabrücker Zeitung GmbH & Co. KG

Postfach 4260
49032 Osnabrück


Telefon:0541/310-0
Fax:0541 / 310 280
Email:hilfe@noz.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Neue Osnabrücker Zeitung

Das Abo bei der Osnabrücker Zeitung kündigen

Eine Tageszeitung zu abonnieren, damit sie jeden Morgen pünktlich an die Haustür geliefert wird und somit schon beim Frühstück, ohne weiteres zutun, gelesen werden kann ist schon praktisch. Die Entscheidung eine Zeitung bei einem anderen Anbieter zu beziehen oder selber zu entscheiden wann man die Zeitung lesen möchte ist der erste Schritt über eine Kündigung seines Zeitungsabos nachzudenken. Die folgenden Schritte helfen dabei, das Zeitungsabonnement zu kündigen.

Wie kann ich mein Abo bei der Osnabrücker Zeitung kündigen?

Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich in der Regel automatisch, wenn der Vertrag nicht bzw. nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird. Jeweilige Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ergeben sich auf dem Abonnementvertrag. Das Datum des Posteingangsstempels ist entscheidend und für die Wahrung der Kündigungsfrist. Die Kündigung sollte gundsätzlich schriftlich erfolgen, muss jedoch nicht unbedingt begründet werden.
Für das Nachweisen, das die Kündigung pünktlich abgesendet worden ist, empfiehlt sich eine Versandart auszuwählen wie Einschreiben.
Dabei muss der Kunde unterscheiden, ob er das Onlineangebot der Osnabrücker Zeitung oder die normale Lieferung der Osnabrücker Zeitung nutzt. Laufzeiten und Fristen zwischen Online- und Druckausgabe sind unterschiedlich.

Kündigungsfristen bei der Osnabrücker Zeitung?

Der Abo – Kunde kann seinen Vertrag mit der Osnabrücker Zeitung jederzeit kündigen. Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des Quartalzeitraums wirksam. Jedoch ist es wichtig, das Abo 3 Monate vor Ablauf schriftlich zu kündigen. Die Kündigung muss dabei dann zum 5. Werktag des letzten Quartalmonats vorliegen. Eine Erstattung von bereits gezahlten Gebühren ist nicht möglich. Das Kündigen des Abonnements per Email oder Kontaktformular im Internet ist bei einigen Verlagen auch möglich, ratsamer ist es allerdings, eine Versandart auszuwählen, anhand derer man auch belegen kann, das die Kündigung pünktlich versendet wurde. Dafür bietet sich ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit dem dazugehörigen Sendebericht an. Bei einer Kündigung ist es immer wichtig, das sie handschriftlich vom tatsächlichen Vertragspartner unterschrieben ist. Viele Zeitungen bieten auch eine Überbrückung bei Auslandsaufenthalten oder bei Urlaub an.

Fristlose Kündigung der Osnabrücker Zeitung

Neben der fristgerechten Kündigung steht jedem Kunden auch eine fristlose Kündigung zu. Diese umgangssprachliche Sonderkündigungsmöglichkeit darf auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Vertragsklausel, wonach Lieferproblme durch höhere Gewalt nicht vom Vertrag entbinden, ist unzulässig. Dem Abonnement – Kunden steht immer dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn es unzumutbar ist weiter am Abonnetmentvertrag festzuhalten. Die außerordentliche Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

Bewertungen und Erfahrungen mit Neue Osnabrücker Zeitung

avatar Lennart 4/5

Ich war Abonnent der NOZ und musste mein Zeitungsabo kündigen, da ich nach Süddeutschland zog. Die Kündigung bei der NOZ geht zügig und unkompliziert. So musste ich lediglich schriftlich kündigen. Klar, telefonisch könnte ja auch jeder ankommen. Brief hinschicken und auf Bestätigung warten, die auch schnell im Briefkasten war. In der Bestätigung erfuhr ich dann auch, dass das Abo schon zum nächsten Monat gekündigt sei, da es nur eine 15-tägige Kündigungsfrist bei der NOZ gibt. So schnell hatte ich gar nicht damit gerechnet, da ich die Kündigung mit nächstmöglichem Zeitpunkt datierte.



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