Novitas BKK

Kündigungsadresse:

Novitas BKK

Schifferstraße 92-100
47059 Duisburg


Telefon:08006648233
Fax:01802001103
Email:info@novitas-bkk.de
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02.12.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Novitas BKK

Die Voraussetzung für eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der Novitas BKK ist eine zuvor mindestens 18 Monate währende beitragspflichtige Mitgliedschaft bei der Präventionskasse.
Die Frist für die Kündigung der Novitas BKK Krankenkasse entspricht den gesetzlichen Vorgaben und beträgt mindestens 2 Kalendermonate.
Die schriftliche Kündigung erfolgt jeweils zum Ende des übernächsten Monats. Grundsätzlich kann die Mitgliedschaft bei der Novitas BKK auch mit einer längeren Frist gekündigt werden; mindestens beträgt diese jedoch immer 2 Monate.
Soll die Krankenkasse beispielsweise zum August gewechselt werden, so ist die fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft zum 31. Juli bereits im Mai an die Novitas BKK zu richten. Demnach endet die Mitgliedschaft bei der Novitas BKK zum Ende des Monats Juli und der Versicherungsbeginn bei der neu gewählten Krankenkasse beginnt mit Beginn des Monats August.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in Schriftform unter Beachtung des fristgerechten Eingangs an die Novitas BKK zu richten.
Gemäß Musterschreiben ist unter Angabe des Namens, der Anschrift und der persönlichen Versicherten-Nummer jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist versehen mit dem aktuellen Datum wahlweise per Brief, Email oder Fax an die Novitas BKK zu richten. Eine Versendung per Einschreiben mit Rückschein ist nicht zwingend vorgeschrieben. Alternativ kann die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft ebenfalls in einer der Geschäftsstellen oder der Hauptstelle abgegeben werden.

Die Novitas BKK bestätigt schriftlich den Erhalt der Kündigung nebst Angabe des Endes des Versicherungszeitraumes. Eine Bestätigung der Krankenkasse zum Ende der Mitgliedschaft wird in aller Regel rund 10 bis 14 Tage nach Kündigungseingang versendet.

Für Novitas BKK Mitglieder, welche sich für zusätzliche und gesonderte Wahltarife entschieden haben, gelten erweiterte Fristen zur Kündigung der Mitgliedschaft. Wahltarife sind für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bindend. Entsprechend des persönlich gewählten Tarifes sind die jeweilig angegebenen Kündigungsfristen einzuhalten.

Für von der Krankenkasse erhobene Zusatzbeiträge gilt hingegen eine Ausnahmeregelung im Kündigungsrecht. Im Falle der Erhebung eines Zusatzbeitrages steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht gemäß Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch zu. Die Mitgliedschaft bei der Novitas BKK kann unter den gegebenen Umständen unter Bezugnahme auf das Sonderkündigungsrecht nach §175 Abs. 4 Satz 5 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung hat fristgerecht bis zu dem Datum der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages einzugehen.

Für Mitgliedsverträge der Novitas BKK gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Der Versicherungsnehmer kann die zuvor abgegebene Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform und der Abgabe einer Begründung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung.

Im Falle einer der Novitas BKK erteilen Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug von Beiträgen, erlischt diese mit dem Datum des Vertragsendes.



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