Oberösterreichische Nachrichten

Kündigungsadresse:

OÖ. Online GmbH & Co.KG

Promenade 23
4010 Linz


Telefon:0732/7805-560
Fax:0732/7805 10685
Email:abo-service@nachrichten.at
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30.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Oberösterreichische Nachrichten

Die Oberösterreichische Nachrichten (OÖN) ist eine überregional erscheinende unparteiische, unabhängige Tageszeitung. Der Sitz des herausgebenden Verlages befindet sich in Linz in Österreich. Wegen des starken lokalen Bezuges ist die Zeitung im Berliner Format bei den Lesern sehr beliebt. In regelmäßigen Zeitabständen wird die OÖN an bestimmten Wochentagen mit Beilagen zu bestimmten Themenbereichen ausgeliefert. Interessenten bietet der Verlag ein Probeabo an, damit sie testen können, ob der Inhalt der Zeitung ihren persönlichen Interessen gerecht wird. Wer ein Probeabo oder ein bereits länger bestehendes Abo der OÖN beenden möchte, kann seinen Vertrag mit dem Verlag fristgerecht kündigen.

Damit sich das Abo nicht automatisch um eine weitere Periode verlängert, muss zunächst ermittelt werden, zu welchem Termin das Zeitungsabo frühestens gekündigt werden kann. Des Weiteren muss die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigungsfrist für ein Abo der OÖN beträgt sechs Wochen zum Monatsende. Wurde allerdings bereits eine Vorauszahlung für den Bezug der Zeitung geleistet, kann das Abo frühestens zum Ende des bereits bezahlten Zeitraumes durch eine Kündigung beendet werden. Da verschiedene Abo-Varianten angeboten werden, kann die exakte Laufzeit an dieser Stelle nicht pauschal angegeben werden, sondern muss dem Abo-Vertrag entnommen werden.

Ein Abo der Zeitung OÖN kann nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Die Kündigung kann vom Abonnenten wahlweise auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail an den Verlag gesendet werden. Der Postversand sollte als Einschreiben mit Rückschein vorgenommen werden. Wird das Beendigungsschreiben per Fax oder per E-Mail verschickt, sollte der Sendebericht zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens an den Verlag aufbewahrt werden. Wer sein Abo der OÖN kündigt, muss wissen, dass durch die Kündigung des Abonnements eine erteilte Bankeinzugsermächtigung nicht ebenfalls unwirksam wird. Um zu verhindern, dass nach dem Kündigungstermin weiter Beträge vom Konto abgebucht werden, muss daher die Bankverbindung mit einem gesonderten Satz im Kündigungsschreiben ebenfalls gekündigt werden. Zudem sollte der Leser im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins bitten. Diese Bestätigung dient der Rechtssicherheit des Abonnenten und sollte zusammen mit allen Unterlagen, die das Abo der OÖN betreffen, sorgfältig aufbewahrt werden. Die Bestätigung wird binnen weniger Werktage versendet.

Ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise wegen einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit, ist in den AGB des Verlages nicht vorgesehen. Im Falle einer Preiserhöhung bleibt dem Leser nur die Möglichkeit, das bestehende Abo so schnell wie möglich durch eine fristgerechte Kündigung zu beenden. Wurde dagegen ein Probeabo oder ein Abo mit längerer Vertragslaufzeit erst vor wenigen Tagen abgeschlossen, kann der Verbraucher den Abovertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.Ebenso wie die Kündigung muss auch ein Widerruf in schriftlicher Form erfolgen und kann per E-Mail, per Fax oder als Brief abgeschickt werden.

Eine spezielle Form ist weder bei einem Widerruf noch bei einer Kündigung vorgeschrieben. Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die Kündigung oder den Widerruf selbst zu formulieren, findet im Internet bereits komplett ausformulierte Vorlagen für die Kündigung beziehungsweise den Widerruf. Die Musterbriefe müssen mit den persönlichen Daten des Lesers und der Abo- beziehungsweise der Vertragsnummer vervollständigt, unterschrieben und anschließend auf dem Postweg oder elektronisch versendet werden.

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