Öffentliche Versicherung Braunschweig

Kündigungsadresse:

Öffentliche Versicherung Braunschweig

Theodor-Heuss-Straße 10
38122 Braunschweig


Telefon:(0531) 202-0
Fax:(0531) 202-15 00
Email:service@oeffentliche.de
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Öffentliche Versicherung Braunschweig

Ein Vertrag bei der Öffentliche Versicherung Braunschweig kann jederzeit gekündigt werden.

Welche Kündigungsfrist muss bei der Öffentlichen Braunschweiger Versicherung eingehalten werden?

Die Kündigung erfolgt immer fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres. Normalerweise endet eine Kfz Versicherung immer zum 31.12. des Jahres. Eine Kündigung sollte bis spätestens 30.11. erfolgen, damit sie noch rechtsgültig ist. Die Kündigung wird zum 01.01. des Folgejahres wirksam. Ab diesem Datum darf eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Ein Grund für die Kündigung kann, muss aber nicht angegeben werden. Wichtig ist nur, dass das Kündigungsschreiben früh genug bei der Versicherung eingeht. Nach Ablauf des Versicherungsjahres wird dieses automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn durch den Versicherungsnehmer nicht gekündigt wurde.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

In Ausnahmefällen kann ein Sonderkündigungsrecht gewährleistet werden. Hierfür ist die Angabe eines Grundes sehr wichtig. Denn nur durch den Grund kann die Versicherung entscheiden, ob eine Sonderkündigung möglich ist. Eine derartige Kündigung ist nur aus einem zwingendem Grund möglich und muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

Wie lange dauert das Zusenden der Kündigungsbestätigung?

In der Regel dauert die Zusendung der Kündigungsbestätigung nur ein bis zwei Wochen. Handelt es sich um einen Wechsel der Versicherung zum Jahresende, dann wird die Versicherungsbestätigung automatisch vom neuen Versicherungsanbieter an die örtliche Zulassungsstelle geschickt. Ansonsten kann nach zwei Wochen die Versicherung noch einmal telefonisch auf die fehlende Kündigungsbestätigung hingewiesen werden.

Was passiert mit der Einzugsermächtigung?

Sobald ein Vertrag gekündigt ist, erlischt auch sofort die Einzugsermächtigung. Nach der Vertragslaufzeit wird kein Geld mehr vom Konto des Versicherten abgebucht. Wenn sich ein Versicherer später noch einmal für die Öffentliche Braunschweiger Versicherung entscheidet, dann muss eine neue Einzugsermächtigung unterschrieben werden. Ist eine Einzugsermächtigung einmal inaktiv, dann kann sie nicht wieder einfach von der Bank aktiviert werden. Ein neuer Vertrag ist fällig. Wenn die Versicherung noch offene Forderungen gegenüber dem Versicherten hat, dann sollte sich der Versicherte zwecks Ratenplan mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Gibt es bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig eine Widerrufsfrist?

Ja, wie bei allen Verträgen so gibt es auch bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser 14 Tage kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerspruch muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Für einen Widerspruch gelten E-Mail, Fax oder Briefpost. Wer seinen Widerruf per Post verschickt, der sollte ihn früh genug einwerfen. Schließlich zählt bei einem Widerspruch der Poststempel. Wer mit seinem Widerspruch zu spät ist, der kann nur noch ordentlich bis zum Ende des Jahres kündigen.

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