PARSHIP
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PARSHIP GmbH
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30.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei PARSHIP
Rund 11.100.000 Mitglieder, davon alleine 5.200.000 Mitglieder aus Deutschland hat die Partnervermittlungsseite PARSHIP. Doch wie funktioniert bei PARSHIP die Kündigung und welche Arten von Mitgliedschaften gibt es? Auf diese Fragen und noch vieles mehr, liefert der nachfolgende Ratgeber die Antworten.
Zwei Arten von Mitgliedschaften bei PARSHIP
Wer bei PARSHIP Mitglied werden möchte, hat die Auswahl zwischen einer normalen Mitgliedschaft und einer Premium. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedsarten liegt im Umfang der Nutzung der Seite. So können Mitglieder mit einer normalen, mit einer Basis-Mitgliedschaft zum Beispiel nur eingeschränkt Nachrichten an andere Mitglieder senden und lesen. Auch können Basis-Mitglieder den Fotoscanservice von PARSHIP nicht nutzen. Bei der Premium Mitgliedschaft kann man auswählen bei der Laufzeit zwischen 6, 12 und 24 Monaten. Hat man sich bei PARSHIP angemeldet und für eine Premium Mitgliedschaft entschieden, kann man diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist hierbei wahlweise über den Post, per Fax und per E-Mail möglich. Für den Widerruf wie auch für die Kündigung hält PARSHIP eine spezielle E-Mailadresse, aber auch eine Faxnummer vor. Eine Bestätigung über den Widerruf erhält man an seine E-Mailadresse. Bereits bezahlte Mitgliedsgebühren werden von PARSHIP bei einem Widerruf zurückerstattet, sofern nicht ein Wertersatz zur Anwendung kommt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man bereits Leistungen von PARSHIP genutzt hat. Dann kann es zu Abschlägen bei der Erstattung der Mitgliedsgebühren kommen. Wie hoch die Abschläge sind, hängt vom Leistungsumfang ab, der man bereits in Anspruch genommen hat.
Kündigung zum Vertragsende bei PARSHIP
Neben dem Widerrufsrecht kann man jederzeit seine Mitgliedschaft zum Vertragsende kündigen. Wobei, damit die Kündigung auch rechtzeitig ist, muss man die Kündigungsfristen von PARSHIP beachten. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist hierbei die Vertragslaufzeit. Hat man sich zum Beispiel für eine Premium-Mitgliedschaft über 6 Monate entschieden, muss man sechs Wochen vor Vertragsende kündigen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten, sind es zwölf Wochen. Beachtet man diese Kündigungsfristen nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch weiter. Die Kündigung einer regulären Mitgliedschaft kann man auf die gleiche Weise kündigen, wie bereits beim Widerruf beschrieben. Wer bei PARSHIP nur eine Basis-Mitgliedschaft, also die kostenlose Variante hat, kann diese Mitgliedschaft jederzeit und ohne Einhalt von Kündigungsfristen beenden. Eine form- und fristlose Mitteilung an den Kundenservice von PARSHIP reicht vollkommen aus.
Sonderkündigungsrecht bei PARSHIP
Kommt es während der Premium Mitgliedschaft zu einer Preiserhöhung bei den Mitgliedsgebühren, hat man natürlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht muss man unmittelbar nach Bekanntgabe innerhalb einer kurzen Frist in Anspruch nehmen. Verpasst man diese Frist, kann man sein Sonderkündigungsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen. Wer das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchte, muss dieses schriftlich tun. Auch hier gilt, wahlweise entweder per Post, Fax oder E-Mail. Egal für was man sich entscheidet, man muss darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig bei PARSHIP ankommt. Entscheidend ist hierbei nicht der Tag der Absendung, sondern wann die Kündigung bei PARSHIP ankommt. Wer sicher gehen möchte, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, sollte sie per E-Mail oder Fax versenden, da man hier einen Datums- und Uhrzeitnachweis hat.
Das kündigen bei Parship ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit schnell und einfach möglich. Es empfiehlt sich eine schriftliche Kündigung mit Einschreiben auszusprechen um die Kündigung zu dokumentieren. Parship ist geprüft und ein Premium Anbieter der weiterempfohlen werden möchte. Parship wird seinem hohen Qualitätsanspruch gerecht und ist sehr kulant bei der hereinnahme von Kündigungen.