Partei der Vernunft

Kündigungsadresse:

Partei der Vernunft

Ranzenäckerstr. 2/2
73278 Schlierbach


Telefon:+49 (0)152 5403 4785
Fax:
Email:dieter.kirschmann@parteidervernunft.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Partei der Vernunft

Wer aus der Partei der Vernunft austreten beziehungsweise die Mitgliedschaft beenden möchte, muss einige Kriterien beachten, damit die Kündigung vom Parteivorstand akzeptiert wird. Zunächst einmal muss herausgefunden werden, wo die Kündigung eingereicht werden muss.

Wie alle Parteien ist auch die Partei der Vernunft in Landesverbändern organisiert, die mit den Kreis- und Ortsverbänden eng zusammenarbeiten. Die Mitgliedschaften werden jeweils vom für den Wohnort des Mitglieds zuständigen Kreis- beziehungsweise Unterverband verwaltet. Mitglieder, die aus der Partei der Vernunft austreten wollen, müssen ihre Kündigung an den Vorstand des für ihren Wohnort zuständigen Verbandes adressieren.

Bei der Kündigung der Mitgliedschaft bei der Partei der Vernunft muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Für Mitglieder, die sich zum Austritt aus der Partei der Vernunft entscheiden, bedeutet dies, dass sie die Kündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt versenden können. Die Beitragszahlung für ehemalige Mitglieder der Partei der Vernunft entfällt an dem Termin, zu welchem die Kündigung beim Vorstand eingegangen und von den Vorstandsmitgliedern angenommen wurde. Gründe für den Austritt müssen nicht angegeben werden. Da die Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden kann, ist in der Satzung der Partei der Vernunft kein Sonderkündigungsrecht formuliert. Die Kündigung kann auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail an den zuständigen Ortsverband übermittelt werden.

Damit nicht trotz Kündigung weiterhin Mitgliedsbeiträge vom Bankkonto des ehemaligen Mitgliedes eingezogen werden, muss auch die erteilte Bankeinzugsermächtigung durch einen gesonderten Satz im Kündigungsbrief gekündigt werden. Sollten wider Erwarten nach dem Kündigungstermin Mitgliedsbeiträge vom Bannkonto abgebucht werden, hat der Betroffene das Recht, diese von der Partei der Vernunft zurückzufordern.

Trotz der unkomplizierten Kündigung sollte im Kündigungsschreiben an den zuständigen Parteivorstand um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins gebeten werden. Diese wird dem ehemaligen Parteimitglied in der Regel, nachdem der Vorstand den Parteiaustritt akzeptiert hat, innerhalb weniger Werktage auf dem Postweg zugestellt. Das Parteibuch sollte das Mitglied dem Brief mit dem Kündigungsschreiben beifügen und idealerweise per Einschreiben mit Rückschein an den Parteivorstand verschicken. Die Bestätigung der Kündigung und der Beleg des Einschreibens sollten zusammen mit allen Unterlagen sorgfältig aufbewahrt werden, um im Falle späterer Unklarheiten den Parteiaustritt beweisen zu können.

Mitgliedschaften mit der Partei der Vernunft, die am Telefon, während einer Promotionaktion oder an der Wohnungstür abgeschlossen werden, können binnen einer Frist von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied über das gesetzlich bestehende Widerrufsrecht belehrt und diese Belehrung durch seine Unterschrift bestätigt hat.

Damit keine Verzögerungen entstehen, muss beim Verfassen des Kündigungsschreibens an die Partei der Vernunft explizit darauf geachtet werden, dass die angegebenen persönlichen Daten und die Mitgliedsnummer korrekt sind. Im Internet werden Personen, die aus der Partei der Vernunft austreten wollen, bereits rechtssicher formulierte Kündigungsschreiben kostenlos zur Verfügung gestellt. Die vorformulierten Kündigungsschreiben müssen lediglich ausgedruckt, mit den persönlichen Daten vervollständigt und handschriftlich unterschrieben werden. Anschließend kann die Austrittserklärung per Post, per E-Mail oder per Telefax übermittelt werden. Der Versand per Fax oder per E-Mail bietet dem Mitglied weiterhin den Vorteil, dass der Weg zur Post und die Kosten für das Porto gespart werden können.

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