Pfalztheater Kaiserslautern

Kündigungsadresse:

Pfalztheater Kaiserslautern

Willy-Brandt-Platz 4+5
67657 Kaiserslautern


Telefon:+49 631 3675 0
Fax:
Email:E-Mail info@pfalztheater.bv-pfalz.de
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22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Pfalztheater Kaiserslautern

Das Abonnement sollte spätestens bis zum 31. Mai gekündigt werden. Die Kündigung ist per Postweg oder Fax an das Pfalztheater Kaiserslautern zu senden und dabei ist der Poststempel ausschlaggebend. Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig eingegangen sein, dann verlängert sich das Abonnement um eine weitere Spielzeit. Die Kündigung des Abonnements ist ohne Angabe von Gründen an das Pfalztheater Kaiserslautern zu schicken und sollte am 31. Mai dem Theater vorliegen. Damit die Kündigung rechtskräftig wird sollte dieser Termin dringend eingehalten werden. Kosten entstehen dem Abonnenten durch die Kündigung keine. Damit die Kündigung rechtskräftig wird, sollte die Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Sonderkündigungsfristen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört unter anderem der Tod des Abonnenten, eine Erhöhung der Preise, die nicht im Vorfeld angemeldet wird und auch der Umzug des Abonnenten ist ein Grund für eine Sonderkündigungsfrist. Diese muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich an das Pfalztheater Kaiserslautern per Postweg oder per Fax gesendet werden. Diese ist unter Angabe von Gründen zu versenden.


Wie lange dauert es, bis ich meine Kündigungsbestätigung bekomme?

Die Kündigungsbestätigung wird in der Regel innerhalb von ein paar Tagen nach Erhalt der Kündigung an den Abonnenten abgeschickt. Spätestens nach 3 bis 4 Tagen sollte diese eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Kunde telefonisch beim Kundenservice des Pfalztheater Kaiserslautern melden und nach dem Verbleib der Bestätigung zu fragen. In der Regel wird die Bestätigung dann umgehend zugesendet und der Kunde hat seine Bestätigung für die Unterlagen schnell zur Hand.


Erlischt mit der Kündigung eine erteilte Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung wird von dem Pfalztheater als erloschen angesehen, wenn die Kündigung eingegangen ist. Es ist aber von Vorteil für den Abonnenten, wenn dieser in seiner Kündigung noch eine Anmerkung zu der Einzugsermächtigung mit einbringt und diese damit noch einmal ausdrücklich erwähnt. So hat er immer etwas in der Hand, wenn es doch noch einmal zu einer Abbuchung kommen sollte. Das ist auch gleich ein rechtlicher Schutz und der Abonnent hat das Recht dieses Geld umgehend zurück zu buchen oder von dem Pfalztheater Kaiserslautern zurück überweisen zu lassen.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht beim Pfalztheater Kaiserslautern. Vor allem wenn dieser Vertrag eine Erbringung eines speziellen Termins vorsieht. Jede Karte die bestellt ist, verpflichtet den Abonnenten zur Abnahme und auch zur Bezahlung. Der Kauf einer Karte ist bindend und es besteht kein Widerrufsrecht. Die Karten können aber, wenn Sie bezahlt sind, an eine andere Person weitergegeben werden. Das ist eine Möglichkeit, die dem Abonnenten zur Verfügung steht oder aber die rechtmäßige Kündigung des Abonnements. Aus diesem Grund sollte sich der Kunde vorher überlegen, ob er ein Abonnement buchen möchte oder sich eventuell nur einzelne Karten kauft, wenn er ein Stück im Pfalztheater Kaiserslautern sehen möchte. Die Möglichkeiten stehen jedem Kunden frei. Auf das Widerrufsrecht muss aber in diesem Fall verzichtet werden. Es ist jedem Theater Unternehmen selbst überlassen, ob es seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumt oder nicht. In diesem Fall ist es hilfreich, sich die AGBs vorher anzusehen.

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