Prinzregententheater

Kündigungsadresse:

Prinzregententheater

Prinzregentenplatz 12
81675 München


Telefon:
Fax:(089) 21852903
Email:info@theaterakademie.de
Diese Adresse von Prinzregententheater
haben wir zuletzt geprüft am:

13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Prinzregententheater

Für dieses Abonnement gibt es keine Kündigungsfristen, da die Abonnements nach jedem einzelnen Spielplan automatisch enden. Damit haben die Abonnenten keinerlei Kündigungsverpflichtungen für das Prinzregententheater. Für jede Spielzeit muss ein eigenes Abonnement abgeschlossen werden. Dadurch wird die Entscheidung für eine Kündigung sehr erleichtert. Dieses Arrangement ist sehr von Vorteil und für beide Seiten leichter zu handhaben, als wenn viele Verpflichtungen eingegangen werden müssen. Keine schriftlichen Kündigungen und auch keine Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, machen dieses Abonnement noch interessanter für den Kunden und sorgen für viel mehr Möglichkeiten in der Auswahl. Ein Nutzen, den man so nicht in vielen Abonnements findet.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Sonderkündigungsfristen können nur in ganz bestimmten Situationen genutzt werden. Dazu gehören der Tod des Abonnenten, eine Preiserhöhung, die ohne Mitteilung vorgenommen wurde und der Umzug des Abonnenten. Die Sonderkündigungsfrist ist wirklich nur für Notfälle und innerhalb von 14 Tagen zu melden. Diese muss schriftlich und mit Angabe der Gründe per Fax, E-Mail und auf dem Postweg an das Prinzregententheater zu senden. Wenn die Möglichkeit besteht und einer der Gründe zwingend zutreffend ist, dann wird einer Sonderkündigungsfrist zugestimmt.

Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Eine Kündigungsbestätigung im herkömmlichen Sinne gibt es bei dem Prinzregententheater nicht. Da es keine Kündigungsmöglichkeit gibt und auch keinen Grund. Nach jeder Spielzeit wird das Abonnement automatisch beendet für eine nächste Spielzeit, muss sich der Abonnent wieder für ein neues Abonnement melden, damit dies abgeschlossen werden kann. Da kann jeder Abonnent nach seinen Bedürfnissen entscheiden. So hat der Abonnent immer wieder die Möglichkeit für die unterschiedlichsten Abonnements zu entschließen, wenn er dies möchte und muss nicht zwingend nehmen, was der Spielplan hergibt.

Erlischt mit der Kündigung auch eine vereinbarte Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung wird mit einer Kündigung in der Regel gelöscht, aber da das Abonnement keiner Kündigung bedarf, ist auch keine Kündigung der Einzugsermächtigung nötig. Das geht ganz automatisch. Normalerweise, da die Spielzeit, auch nur eine Zahlung bedarf, ist auch keine Einzugsermächtigung nötig. Diese wird nur benutzt, wenn monatliche Kosten in regelmäßigen Abständen und gleicher Höhe getätigt werde. Eine Einzugsermächtigung ist in diesem Fall nicht nötig.

Wie lange kann ich einen Vertrag widerrufen?

Hat man in Abonnement abgeschlossen, ist innerhalb von 14 Tagen dieser Vertrag zu widerrufen. Ein Widerruf ist schriftlich innerhalb dieser 14 Tage an das Prinzregententheater zu versenden. Ohne Angabe von Gründen, nur mit der Bitte um Widerruf des Vertrages. Außerdem sollte das Abonnement mit den entsprechenden Karten an das Prinzregententheater zurückgeschickt werden. Das Theater wird dann den Preis erstatten wie auch alle entstandenen Kosten für die Lieferung. Das Geld wird wie in der vorangegangenen Transaktion auf das Konto zurücküberwiesen. Wenn diese Punkte alle innerhalb der vorgesehenen 14 Tage erledigt wurden, ist der Widerruf rechtens. Sollten die Abonnementkarten nicht an das Prinzregententheater in der Frist des Widerrufs zurückgeschickt worden sein, kann das Theater das Geld solange zurückhalten, bis die Karten vollzählig eingegangen sind. Ein Widerruf ist aber nur zu nutzen, wenn man es sich mit dem Abonnement überlegt hat und sich doch nicht für einen Dauerverpflichtung entscheiden möchte.

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