pronova BKK
Kündigungsadresse:
pronova BKK
Brunckstraße 47
67063 Ludwigshafen
Telefon: | 0621/53391-1000 |
---|---|
Fax: | 0621/53391-7000 |
Email: | service@pronovabkk.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
04.10.2024
Alle Angeben ohne Gewähr
Gib einfach eine Bewertung ab.
4.0/5
von insgesamt10
Bewerte den Service von pronova BKK
pronova BKK Verträge kündigen
pronova BKK Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an pronova BKK senden
Adressänderung an pronova BKK senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei pronova BKK
Seit Beginn des Jahres 2002 gelten für alle Versicherungsnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung einheitliche Kündigungsfristen.
Ein Mitglied der Pronova BKK kann seine Mitgliedschaft mit einer Fristwahrung von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer beispielsweise zum 31. Januar seine bisherige Krankenkasse, so endet das Vertragsverhältnis zum 31. März und die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenversicherung beginnt mit Beginn des Monats April.
Die Kündigung der Mitgliedschaft hat der Versicherte in schriftlicher Form an die Pronova BKK zu richten. Dies kann wahlweise auf dem Postwege, per Fax aber auch per Email erfolgen. Zu beachten ist hierbei der fristgerechte Eingang bei der Pronova BKK spätestens am letzten Tag des Kalendermonats. Eine Versendung per Brief mit Einschreiben und Rückschein ist nicht zwingend erforderlich.
Zu beachten gilt die geltende Bindungsfrist des Versicherungsnehmers bei einem Wechsel der Krankenkasse. Nach einer neuen Mitgliedschaft in der Pronova BKK besteht eine Bindungsfrist von 18 Monaten. Während dieses Zeitraumes steht dem Mitglied kein Recht zur Kündigung des bestehenden Vertrages zu und die Zugehörigkeit bleibt unverändert bestehen. Diese Regelung gilt uneingeschränkt auch für den Fall eines Arbeitgeberwechsels.
Sonderkündigungsfristen
In einer Ausnahmeregelung ist jedem gesetzlich Krankenversicherten ein Sonderkündigungsrecht zugestanden. Diese Ausnahme greift im Falle der Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die Pronova BKK. Die Sonderkündigung bedarf gleichfalls der schriftlichen Form und erfolgt fristgerecht zum Ende des Kalendermonates, in welchem der Zusatzbeitrag erstmalig fällig gestellt ist. Wird beispielsweise ab dem Monat Mai ein Zusatzbeitrag erhoben, so kann der Versicherte bis Ende Mai fristgerecht das Vertragsverhältnis zu Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht besteht auch für den Fall, dass die Pronova BKK einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag erhöht.
Kündigungsbestätigung
Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft durch den Versicherungsnehmer wird die Pronova BKK den Eingang der Kündigung mit exakter Angabe der Beendigung des Versicherungszeitraumes schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung geht dem Mitglied in aller Regel circa 7 bis 10 Tage nach Kündigung auf dem Postwege zu.
Einzugsermächtigung
Mit Kündigung des Versicherungsverhältnisses erlischt automatisch eine zuvor erteile Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug von Beiträgen. Eine separate Kündigung der Einzugsermächtigung ist nicht erforderlich.
Widerrufsrecht
Jeder Versicherungsnehmer kann seine zuvor erteilte Vertragserklärung gegenüber der pronova BKK widerrufen. Die gesetzlich festgelegte Widerrufsfrist beträgt 14 Tagen nach Willenserklärung bzw. Vertragsabschluss. Der Widerruf an die Pronova BKK bedarf, gleich der Kündigung, einer Schriftform und kann per Brief, Fax oder Email zugesendet werden. Ein Widerruf kann jederzeit begründungslos formuliert werden. Für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung des Widerrufes maßgeblich.