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Kündigungsadresse:

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20 rue Eugène Ruppert
2453 Luxemburg


Telefon:
Fax:+352 26 49 3470
Email:info@rdio.com
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21.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Rdio

Wenn man ein Abonnement bei dem Anbieter Rdio besitzt, dann kann es natürlich auch sein, dass man dieses Abo nicht mehr haben möchte. Sei es, weil man unzufrieden mit dem Abo ist, es einem zu teuer ist oder man es eigentlich gar nicht nutzt. Um das Abonnement zu beenden bedarf es einer rechtmäßigen Kündigung. Schließlich wird ein Abonnement sonst meist auch immer automatisch verlängert, da es sich dabei meist um ein Dauerschuldverhältnis handelt und nicht um einen zeitlich begrenzten Vertrag, der zu einem gewissen Zeitpunkt definitiv endet, wenn man ihn nicht verlängert. Auch bei einem Abonnement bei Rdio geht man ein sogenanntes Dauerschildverhältnis ein, da sich dieses Abo auch immer wieder automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird. Doch wie kündigt man dort das Abo?

Wann und wie kann gekündigt werden?

Bei Rdio kann das Abonnement sehr einfach gekündigt werden. Denn bei diesem Anbieter braucht man lediglich in das eigene Konto gehen und kann dort einfach in den Kontoeinstellungen das Abonnement kündigen und damit beenden. Dabei hat man bei Rdio auch die Möglichkeit, das Abo jederzeit zu kündigen ohne eine Kündigungsfrist. Im Gegensatz zu vielen anderen Abo-Anbietern ist dies sehr positiv zu sehen und für den Verbraucher auch sehr von Vorteil. Denn ein bestimmtes Kündigungsdatum muss prinzipiell genauso wenig eingehalten werden, wie eine Kündigungsfrist. Jedoch sollte man bei der Kündigung besser darauf achten, dass man sie zu einem Zeitpunkt tätigt, an der noch kein Betrag erfolgt ist. Denn kündigt man beispielsweise am gleichen Tag, an dem auch die Abo-Gebühr eingezogen wird, dann kann man diese Gebühr nicht zurückfordern. So wird dann erst die nächste Abbuchung nicht mehr getätigt.

Bietet Rdio auch eine Sonderkündigungsfrist?

Eine Sonderkündigungsfrist hat man als Abonnent bei Rdio nicht. Dies hängt wohl damit zusammen, dass bei Rdio generell keine richtige Kündigungsfrist besteht und man das Abo jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daher erübrigt sich in diesem Fall bei Rdio auch ein Sonderkündigungsrecht mit entsprechender Sonderkündigungsfrist.

Was ist mit der Kündigungsbestätigung?

Damit man sicher gehen kann, dass eine Kündigung auch beim Betreiber des Abos eingegangen ist, ist eine Kündigungsbestätigung immer von großem Vorteil. Denn damit steht der (ehemalige) Abonnent auf der sicheren Seite, falls es trotz Kündigung und Kündigungsbestätigung noch zu irgendwelchen Abbuchungen oder Verlängerungen des Abos kommt. Bei Rdio bekommt man in aller Regel direkt eine Bestätigungsmail, wenn man in den Kontoeinstellungen die Kündigung veranlasst hat. Diese Mail sollte man am besten abspeichern, damit man sie für eventuelle Probleme immer griffbereit hat.

Muss die Einzugsermächtigung separat gekündigt werden?

Eine separate Kündigung der Einzugsermächtigung ist nicht notwendig. Denn mit der Kündigung und der anschließenden Bestätigung durch Rdio erlischt beziehungsweise endet das Dauerschuldverhältnis automatisch. Auch die Einzugsermächtigung verliert so an rechtlichem Grund und wird automatisch beendet. Laut AGB von Rdio werden ab dem Zeitpunkt der Kündigung auch keinerlei Kosten für das Abo in Rechnung gestellt und von dem Konto eingezogen. Somit ist die Einzugsermächtigung dann nicht mehr existent.

Gibt es ein Recht zum Widerruf?

Eine richtige Regelung zum Widerruf lässt sich in den AGB nicht finden. Jedoch hat jeder Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Recht auf Widerruf, wenn eine Frist von 14 Tagen nach Vertragsbeginn eingehalten wird. Bei dem Abo bei Rdio kann man jedoch zu jedem Zeitpunkt fristlos kündigen, wodurch sich das Widerrufsrecht praktisch auch erübrigt.

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