RHEINPFALZ Verlag und Druckerei
Kündigungsadresse:
RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG
Amtsstraße 5 - 11
67059 Ludwigshafen
Telefon: | 0631 3701-6600 |
---|---|
Fax: | 0631 3701-6601 |
Email: | rheinpfalz@rheinpfalz.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei RHEINPFALZ Verlag und Druckerei
Wie kann man die Zeitung kündigen?
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rheinpfalz Zeitung ist für die Kündigung Schriftform erforderlich. Das Kündigungsschreiben ist an folgende Adresse zu richten: RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG, Amtsstraße 5–11,67059 Ludwigshafen. Um den Zugang der Kündigung im Streitfall auch beweisen zu können, sollte die Kündigung am besten durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Am besten sollte man einfach schreiben: "Ich kündige die Rheinpfalz Zeitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und natürlich die Vertragsdaten angeben. Hierzu sollte man vor Abfassung des Kündigungsschreibens in seine Vertragsunterlagen schauen. Eventuell gibt es dort Vertragsnummern und andere Daten, die man am besten gleich mit angeben sollte. Dann sollte einer wirksamen Kündigung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Die Kündigung des Zeitungsabonnements ist in §3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages wie folgt geregelt: Wenn keine ausdrückliche Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann das Abonnement jederzeit zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens sechs Wochen vor Quartalsende beim Verlag vorliegen. Ausdrücklich befristete Verträge enden mit Ablauf der Frist. . eine Kündigung ist hier also problemlos mit einer Frist on sechs Wochen zum Quartalsende machbar. Sonderkündigungsrechte sind in den allgemeinen Geschäftsbedinguungen nicht vorgesehen. Aufgrund dieser relativ kurzen Kündigungsfrist sind sie eigentlich als solche auch nicht erforderlich.
Sollte man die Zeitung erst seit weniger als zwei Wochen beziehen, so kann man alternativ auch auf die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumte Möglichkeit des Widerrufs eingehen. Der Widerruf muss in diesem Falle schriftlich erklärt werden. Dies kann aber auch per Fax oder e-Mail geschehen. In einem solchen Fall muss man aber nur die Kosten für die bereits bezogenen Zeitungen erstatten.
Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Probeabo. Hierbei kann man die Zeitung Die Rheinpfalz 14 Tage lang kostenlos und völlig unverbindlich inklusive der Zeitungen Die Rheinpfalz am Sonntag und LEO in einem Probe-Abonnement testen.
Dabei wird die Zeitung im Verbreitungsgebiet (PLZ-Gebiete: 66460-66509; und 66840-67489, 67600-67823; 76710-76891) bis 6:00 Uhr morgens ins Haus. Die Zeitung Die Rheinpfalz am Sonntag wird den Kunden bis spätestens 9:00 Uhr morgens zugestellt. Auf der Homepage der Zeitung lassen sich alle erforderlichen Infos finden.
Ich hatte bei dem Rheinpfalz Verlag und Druckerei einige Tageszeitungen abonniert. Jedoch bin ich vor einiger Zeit in den norddeutschen Raum umgezogen und lese jetzt die hiesigen Tageszeitungen. An das Abo beim Rheinpfalz Verlag und Druckerei dachte ich erst wieder, als mein Nachmieter mich darauf aufmerksam machte, dass die Zeitungen auch weiterhin jeden Morgen vor der Tür liegen. Da habe ich mich schnell mit dem Abo Manager in Verbindung gesetzt, der das Problem mit den Zeitungen auch unverzüglich lösen konnte und meine Abos kündigte.