RVF Freiburg

Kündigungsadresse:

Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH

Bismarckallee 4
79098 Freiburg


Telefon:076120728-0
Fax:0761 20728-10
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13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei RVF Freiburg

Wer sein Abo beim RVF Freiburg kündigen möchte, stellt sich natürlich die Frage, unter welchen Bedingungen man dies tun kann. Grundsätzlich kann man bei RVF Freiburg sein Abo, unabhänigg von der Auswahl des Abo, zum Monatsende kündigen. Damit die Kündigung zum Monatsende auch wirksam ist, muss man eine Kündigungsfrist beachten. Den eine Kündigung zum Monatsende ist bei RVF Freiburg nur dann wirksam, wenn man die Kündigung spätens am 10. eines Monats an die RVF Freiburg sendet. Wer diese Kündigungsfrist bei der Kündigung verpasst, ist diese erst im darauffolgenden Monat wirksam. Die Kündigung vom Abo muss beim RVF Freiburg immer schriftlich erfolgen. Dazu muss man im Kündigungsschreiben seine Daten, aber auch die Abonnummer eintragen. Dann muss man das Kündigungsschreiben entweder per persönlich beim RVF Freiburg abgeben, die Kündigung über den Postweg oder als Fax senden. Egal für welchen Übermittlungsweg der Kündigung man sich entscheidet, man muss auf die Rechtzeitigkeit der Kündigung achten. Gerade bei einer Kündigung über den Postweg muss man hier die Zustellzeiten beachten. Dann für die Wirksamkeit einer Kündigung kommt es immer darauf an, wann die Kündigung beim RVF Freiburg ankommt und nicht wann die Kündigung abgesendet wurde. Eine Besonderheit muss man bei einer Kündigung beim RVF Freiburg beachten. Hat man ein Abo abgeschlossen das ermäßigt ist und kündigt man dieses Abo im ersten Jahr, wird von der RVF Freiburg die regulären Gebühren für das Abo nachberechnet. Hierbei wird man maximal eine Gebühr von 12 Monaten nachberechnet. Abgesehen von dieser Nachberechnung wird nur, wenn die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgt. Auch erfolgt keine Nachberechnung, wenn man kündigt aufgrund von Tariferhöhungen.

Neben der normalen Kündigung beim RVF Freiburg gibt es noch ein Widerrufsrecht. Wobei man von seinem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen kann, wenn man das Abo über die Internetseite vom RVF Freiburg abgeschlossen hat. In einem solchen Fall, kann man das Abo binnen einer Widerrufsfrist von 14 Werktagen dieses widerrufen. Wobei man hierbei eines beachten muss, hat man bereits Leistungen in Anspruch genommen, muss man für diese auch bezahlen. Auch muss man beachten, das wie bei der regulären Kündigung, auch bei der Ausübung vom Widerrufsrecht, diese schriftlich erfolgen muss. Auch hier gilt der Grundsatz, der Widerruf muss innerhalb der Frist bei der RVF Freiburg eingehen. Eine weitere Form wie man sein Abo beim RVF Freiburg beenden kann, ist ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht hat man immer dann, wenn es zu nachträglichen Vertragsveränderungen kommt. Über Vertragsveränderungen und auch über die Möglichkeit vom Sonderkündigungsrecht wird man von der RVF Freiburg informiert.

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