RVL - Regio Verkehrsverbund Lörrach

Kündigungsadresse:

Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH

Luisenstraße 16
79539 Lörrach


Telefon:07621 / 415-460
Fax:07621 / 415-461
Email:info@rvl-online.de
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22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei RVL - Regio Verkehrsverbund Lörrach

Verkehrsverbund Lörrach kündigen

Aus den verschiedensten Gründen kann es notwendig werden, ein Abonnement beim Verkehrsverbund Lörrach zu kündigen. Allerdings kann hier nicht etwa zu jeder beliebigen Zeit das Abo gelöst werden, denn es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie kann ich mein Abo beim Verkehrsverbund Lörrach kündigen?

Dabei gilt, dass man ein Abonnement schriftlich kündigt. Generell muss darauf geachtet werden, dass das Schreiben pünktlich bei einer Geschäftsstelle des Verkehrsverbundes Lörrach eintrifft, denn andernfalls verlängert sich das Abonnement um die jeweilige Frist.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Gekündigt wird, beispielsweise das „RegioCard ABO“ und die „JobCard“ immer bis zum Zehnten eines Kalendermonats zum jeweiligen Ende des Monats. Allerdings kann das Abonnement nur vom Inhaber selbst gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung noch im ersten Jahr des Abonnements, dann erhebt der Verkehrsverbund Lörrach für den bereits abgelaufenen Zeitraum die Differenz zwischen den vergünstigten Abobeträgen und den Kosten der Erwachsenen-Monatskarte nach. Dies geschieht jedoch höchstens bis zu dem Differenzbetrag der dementsprechend aufgerechneten monatlich zu bezahlenden Beträge sowie dem aufsummierten „Regio-Card ABO“-Tarif, welcher für den Zeitraum von zwölf Monaten zu bezahlen wäre.

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Doch es gibt hier auch Ausnahmen, denn eine solche Nacherhebung erfolgt dann nicht, wenn das eingegangene Abonnement bereits mindestens zwölf Monate hintereinander bestanden hat oder wenn der Kunde gestorben. Aber auch wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Verkehrsunternehmen selbst zu vertreten hat. Außerdem unterbleibt eine solche Nacherhebung, wenn die Kündigung des Abonnements mit einem Wohnortwechsel außerhalb des Verbundraumes zusammenhängt oder Mutterschaft sowie Erziehungsurlaub vorliegt. Ebenso verhält es sich, bei unvorhersehbaren und vom Abo-Inhaber nicht beeinflussbaren Gründen. Dabei muss der Grund der Kündigung dem Unternehmen glaubhaft dargelegt werden. Wechselt der Fahrgast von einem RVL-Job-Card-Abo zu einem RVL-Regio-Card-Abo oder auch umgekehrt, dann erfolgt ebenfalls keine Nacherhebung. Im Falle einer Kündigung wird das „RegioCard ABO“ ungültig und dementsprechend muss die Karte unverzüglich, jedoch allerspätestens bis zum 25. des Vormonats an die Stelle zurückgegeben werden, welche die Karte ausgegeben hat. Andernfalls fällt weiterhin der komplette monatliche Betrag an. Bei einer Änderung der Tarife des Verkehrsverbundes Lörrach werden die jeweiligen monatlichen Beträge ab dem Zeitpunkt der Änderung angepasst. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung bis zum Zehnten des Monats zum betreffenden Monatsende, das vor der Änderung liegt, möglich. Wird hier innerhalb des ersten Jahres gekündigt, erfolgt keine Nachbelastung. Werden die Bedingungen für die Kündigungen geändert, so wird auch dies vom Verkehrsverbund bekannt gegeben.

Bewertungen und Erfahrungen mit RVL - Regio Verkehrsverbund Lörrach

avatar Maja 3/5

Nach einem Arbeitsplatzwechsel war ich nicht mehr auf die JobCard vom Regio Verkehrsverbund Lörrach angewiesen und wollte diese schließlich kündigen. So schnell das Kündigungsschreiben auch geschrieben war, so lange dauerte es, bis ich endlich eine Kündigungsannahme vom RVL bekam. Denn leider dauerte es mehrere Wochen und einige Telefonate, bis man sich dazu durchgerungen hatte, meine Kündigung endlich zu akzeptieren. Das hätte vielleicht auch reibungsloser gehen können. Am Ende hat es aber doch noch geklappt und ich bekam das ersehnte Schreiben vom RLV zugesandt.



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