Saarländisches Staatstheater

Kündigungsadresse:

Saarländisches Staatstheater

Schillerplatz 1
66111 Saarbrücken


Telefon:(0681) 3092 - 0
Fax:(0681) 3092 - 484
Email:drama(at)theater-saarbuecken.de
Diese Adresse von Saarländisches Staatstheater
haben wir zuletzt geprüft am:

13.04.2024

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Saarländisches Staatstheater Verträge kündigen

Saarländisches Staatstheater Verträge widerrufen

Änderung der Bankverbindung an Saarländisches Staatstheater senden

Adressänderung an Saarländisches Staatstheater senden

Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Saarländisches Staatstheater

Ein Abonnement hat viele Vorteile, vor allem da dieses günstiger ist als an einzelne Theaterkarten. Doch es kann immer einmal Situationen geben, wo das Abonnement nicht mehr benötigt wird.

Kündigung des Abonnements

Dies ist nur jährlich möglich. Die letzte Frist hierfür war der 31.05.2015, demnach kann dieses erst wieder nächstes Jahr gekündigt werden. Allerdings gibt es die Möglichkeit der Sonderkündigung, wie zum Beispiel bei Wegzug in einen anderen Ort. Genauso gilt dieses bei einem Todesfall in der Familie, wo dieses Abonnement nicht mehr benötigt wird. Ansonsten ist das Abo übertragbar, womit dieses dann auch andere innerhalb der Familie nutzen können. Somit gibt es immer eine Möglichkeit, das dieses Abo weiter genutzt wird. Die Kündigung sollte auch hier in Schriftform erfolgen, also am besten mit Einschreiben und Rückantwort. Die Rückantwort gilt als Bestätigung, das die Kündigung eingegangen ist. Gerade bei jährlicher Kündigung ist diese Bestätigung wichtig, damit hier keine Verlängerung eintritt. Zum anderen dient diese zusätzlich noch als Nachweis, das die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zu Raten, da es hier keinen Nachweis über den Erhalt der Mail gibt.

Widerrufsrecht des Abonnements

Hier gilt die gesetzliche Regelung, also 14 Tage nach Abschluss des Vertrages. Auch hier sollte die Schriftform gewählt werden, damit der Erhalt des Rücktritts bestätigt wird. Denn auch bei einem Abo für das Theater wird ein Vertrag geschlossen. Daher ist ein Einschreiben mit Rückantwort wichtig, falls es zu Problemen kommen sollte. Gerade auch dann, damit bestätigt wird, dass der Rücktritt innerhalb der Frist erfolgt ist. Auch hier ist eine E-Mail nicht zu empfehlen, da so der Nachweis fehlt.

Bankverbindung ändern

Dies geht beim saarländischen Staatstheater einfach per Mail oder sogar telefonisch. Wenn dies per E-Mail erfolgt, wird eine Bestätigungsmail zugesandt. Hier werden die Daten nochmals mitgeteilt. Diese Mail muss dann noch bestätigt werden. Erst danach ist die neue Bankverbindung gültig. Telefonisch geht dies auch, allerdings ist davon abzuraten. Hier kann es zu Verständigungsproblemen bei den Zahlen kommen, womit dann die Bankverbindung nicht korrekt aufgenommen wird. Allerdings kann diese Änderung auch in einem einfachen Brief mitgeteilt werden. Auch hier gibt es ein Bestätigungsschreiben mit dem Hinweis die Bankverbindung zu prüfen. Um zu bestätigen, dass die Daten korrekt sind, genügt dann ein einfacher Anruf.

Adressänderung mitteilen

Selbstverständlich kann diese formlos mitgeteilt werden. Zum einen per E-Mail, wobei es auch wieder eine Bestätigungsmail gibt. Dies wird deshalb gemacht, damit die Daten auch korrekt aufgenommen wurden. Zum anderen kann diese Änderung auch telefonisch erfolgen, oder mit der guten alten Post. Hierbei geht es lediglich darum, das die Neue Jahreskarte zugestellt werden kann. Daher kann dies formlos geschehen, vor allem da es keinerlei Bestätigung benötigt. Bei allen anderen Änderungen oder bei einer Kündigung ist ein Nachweis immer wichtig. Daher solche Änderungen immer nur in Schriftform, also nicht per E-Mail. Bei einer Mail ist daher nur bei einer Adressänderung einzusetzen. Bei einer Kündigung, Widerruf oder Änderung der Bankverbindung sollte dies immer nur mit einem Nachweis geschehen. Nur so kann nachgewiesen werden, das alle Vorgaben korrekt absolut eingehalten wurden.

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