Sächsische Zeitung

Kündigungsadresse:

Sächsische Zeitung GmbH

Ostra-Allee 20
01067 Dresden


Telefon:+49 (0) 351 4864-0
Fax:0351 4864-2282
Email:abo@dd-v.de
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17.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sächsische Zeitung

Bei der Sächsische Zeitung gibt es mehrere Arten von Abos. So gibt es neben dem dauerhaften Abo, dem Voll-Abo, auch zeitlich befristete Abos. Gerade im Zusammenhang mit der Fragestellung der Kündigung, muss man natürlich wissen was für ein Abo man abgeschlossen hat. Grundsätzlich gibt es bei den zeitlich befristeten Abos ein zwei und ein sechs Wochen Abo. Wer ein solches Abo abgeschlossen hat, der braucht sich um die Fragestellung Kündigung vom Abo keine Gedanken zu machen. Den beide Abos enden automatisch mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit. Dies bedeutet, eine gesonderte Kündigung des jeweiligen Abo ist nicht notwendig. Anders sieht es schon wieder aus, wenn man ein vollwertiges Abo hat. Den in einem solchen Fall, läuft der Vertrag mit der Sächsische Zeitung unbefristet. Beendet werden kann der Vertrag nur durch eine Kündigung.

Grundsätzlich muss man im Zusammenhang mit einer Kündigung bei der Sächsische Zeitung beachten, dass es eine Kündigungsfrist gibt. Diese Kündigungsfrist bei der Sächsische Zeitung beträgt sechs Wochen. Wer jetzt sein Abo kündigen möchte, der kann dieses jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem Quartalsende tun. Um dies zu verdeutlichen, ein kleines Beispiel im Zusammenhang mit der Kündigungsfrist. Wer jetzt sein Abo der Sächsische Zeitung im ersten Quartal kündigen möchte, de kündigt sein Abo zum 30.03 eines Jahres. Unter der Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen, müsste die Kündigung spätens am 15. Februar an die Sächsische Zeitung gesendet worden sein. Verpasst man diese Frist, ist die Kündigung erst zum darauffolgenden Quartalsende wirksam. Damit überhaupt erst eine Kündigung wirksam wird, muss man die Kündigungsform beachten. Den damit eine Kündigung bei der Sächsische Zeitung auch wirksam wird, muss diese schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsschreiben muss hierbei neben den eigenen Kontaktdaten, auch die Kundennummer enthalten. Zum Inhalt des Kündigungsschreiben, so muss keinen Grund angeben. Man muss aber klar benennen das man sein Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchte. Zum Schluss muss die Kündigung unterschrieben werden. Das Kündigungsschreiben kann über den Postweg oder als Fax an die Sächsische Zeitung gesendet werden. Die jeweiligen Zustellzeiten hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfrist, muss man beachten.

Neben der regulären Kündigung, hat man als Kunde ein Widerrufsrecht und noch ein Sonderkündigungsrecht. Beim Widerrufsrecht muss man beachten, das man dieses Recht nur dann hat, wenn man den Vertrag zum Beispiel über die Internetseite der Sächsische Zeitung abgeschlossen hat. In einem solchen Fall kann man unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen seinen Vertrag wieder widerrufen. Verpasst man diese vierzehn Tage, kann man sein Abo nur regulär zum Quartalsende kündigen. Neben dem Widerrufsrecht hat man noch das erwähnte Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht hat man nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn es zum Beispiel zu einer Erhöhung der Abogebühren kommt. Auch kann man natürlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Vertrag von der Sächsische Zeitung nicht eingehalten wird. Ob Widerrufsrecht oder Sonderkündigungsrecht, möchte man dieses ausüben, muss wie bei einer Kündigung auch, dieses schriftlich der Sächsische Zeitung mitgeteilt werden. Im Gegensatz zur regulären Kündigung, muss man bei der Ausübung vom Sonderkündigungsrecht einen Grund nennen. Auch die Nutzung vom Sonderkündigungsrecht ist nur in einem engen zeitlichen Rahmen möglich.

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