Salus BKK

Kündigungsadresse:

Salus BKK

Siemensstraße 5 a
63263 Neu-Isenburg


Telefon:0800 22 13 222
Fax:06102 2909-99
Email:service@salus-bkk.de
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Salus BKK

Mitglieder der Salus BKK können ihre Mitgliedschaft gemäß den einheitlichen Kündigungs- und Bindungsfristen für alle versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen kündigen.
Die Mitgliedschaft bei der Salus BKK ist mit einer Frist von 2 Kalendermonaten jeweils zum Ende eines Monats kündbar. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Mitgliedschaft am 30. Juli fristgerecht zum 30. September, so kann dieser ab dem 1. Oktober Mitglied einer Krankenversicherung seiner Wahl werden.

Der Versicherte hat der Salus BKK die Kündigung der Mitgliedschaft in Schriftform unter Angabe des Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums sowie der persönlichen Versicherten Nummer zuzustellen. Die Zustellung der schriftlich formulierten Kündigung kann wahlweise auf dem Postwege, aber ebenso per Email oder per Fax erfolgen. Eine Versendung der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist nicht zwingend erforderlich. Geeignete Musteranschreiben für eine Kündigung der Krankenversicherung helfen zudem bei der Wahrung der korrekten Form.

Für den Versicherungsnehmer ergibt sich eine gesetzliche allgemeine Bindungsfrist nach der Wahl einer neuen Krankenkasse von 18 Monaten. Während diesen Zeitraums kann die Versicherung nicht gewechselt werden und eine Kündigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Diese Regelung findet auch bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb dieses Zeitraums Anwendung,

Sonderkündigungsfristen

Ein Sonderkündigungsrecht für das Mitglied ergibt sich, wenn die Salus BKK erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist der Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats, in welchem der neue Zusatzbetrag erstmals fällig gestellt ist, zuzustellen. Die Sonderkündigung bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Mitgliedschaft gemäß Sonderkündigungsrecht endet mit Ende des Folgemonats nach Kündigung.

Für den Fall, dass ein bestehender Zusatzbeitrag seitens der Salus BKK erhöht wird, besteht für das Mitglied ebenfalls das Recht zur Sonderkündigung.
Gleiches gilt, wenn die Krankenkasse geleistete Beiträge in Form von Erstattungen oder Prämien zurückzahlt und diese Zahlungen nunmehr reduziert oder gänzlich einstellt.

Bestätigung der Kündigung durch die Salus BKK

Nach eingegangener Kündigung der Mitgliedschaft bestätigt die Salus BKK deren Erhalt mit Angabe zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnissen. Das formelle Bestätigungsschreiben wird in aller Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen an das Mitglied versandt.

Widerruf

Für die Mitgliederverträge der Salus BKK gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers. Dieser kann seine zuvor abgegebene Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen gegenüber der Salus BKK widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich und zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung ausreichend.

Einzugsermächtigung

Für den Fall, dass das Mitglied der Salus BKK eine Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug von Beiträgen erteilt hat, erlischt diese automatisch mit dem Datum des Vertragsendes.

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