SC Pfullendorf
Kündigungsadresse:
SC Pfullendorf
Postfach 1508
88621 Pfullendorf
Telefon: | +49 (7552) 183 3 |
---|---|
Fax: | +49 (7552) 260 725 |
Email: | info@sc-pfullendorf.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
27.09.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SC Pfullendorf
Die Mitgliedschaft beim Verein SC Pfullendorf erlischt immer mit dem Ausschluss, dem Tod oder dem freiwilligen Ausscheiden des Mitglieds. Eine Kündigung ist beim Verein SC Pfullendorf immer möglich. Hierfür ist eine schriftliche Kündigung notwendig, die an die bekannte Vereinsanschrift zugestellt wird. Ansonsten kann jedes Mitglied auch per Fax oder E-Mail kündigen. Mündliche Kündigungen sind nicht möglich. Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss immer vor dem 31. Dezember erfolgen. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr. Das bedeutet, dass eine Kündigung nur zum Jahresende möglich ist. Ausschlaggebend ist der Poststempel der Kündigung. Ein Grund muss nicht angegeben werden, kann aber auf Wunsch des Mitglieds auf der Kündigung vermerkt sein. Das ist besonders dann wichtig, wenn eventuell eine Sonderkündigung vorliegt. Mit der Kündigung verliert jedes Mitglied das Recht auf alle Leistungen des Vereins.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Ausnahmen bestätigen die Regel. So ist es auch bei den Sonderkündigungsfristen beim SC Pfullendorf. Nur in Ausnahmefällen ist eine Sonderkündigung des Mitglieds möglich. Wenn ein gesundheitlicher Grund für die Kündigung vorliegt, dann ist es ratsam, ein ärztliches Attest vom Hausarzt vorzulegen. Das erhöht die Chancen einer außerordentlichen Kündigung.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Eine Kündigungsbestätigung wird dem Mitglied nach circa ein bis zwei Wochen nach Eingang der Kündigung zugestellt.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Bei einer Kündigung erlischt auch direkt die erteilte Einzugsermächtigung des Mitglieds. Die Einzugsermächtigung kann auch dann nicht wieder aktiviert werden, wenn es sich das Mitglied anders überlegt und sich doch wieder beim Verein anmeldet. In diesem Fall wird ganz einfach eine neue Einzugsermächtigung ausgestellt. Beim Eintritt in den Verein in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres ist immer der halbe Jahresbeitrag fällig. Sollte das Mitglied zum Jahresende kündigen, dann muss es trotzdem die Beiträge zahlen, damit das Mitgliedskonto gelöscht wird. Ist dies nicht sofort möglich, sollte ein Ratenzahlungsplan mit dem Verein vereinbart werden. Leistungen oder Spenden werden natürlich vom Verein nicht zurückerstattet.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Die Mitgliedschaft kann beim SC Pfullendorf innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und benötigt keine Angabe des Grundes. Ein Widerruf kann per E-Mail, Fax oder per Post dem Verein zugesandt werden. Auch hier zählt der Poststempel. Wird dem Widerruf entsprochen, dann erhält das Mitglied eine Bestätigung. Trifft der Widerruf zu spät beim Verein ein, dann ist nur noch eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Jahres möglich.