Schauspiel Leipzig
Kündigungsadresse:
Schauspiel Leipzig
Bosestraße 1
04109 Leipzig
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04.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Schauspiel Leipzig
Leipzig gibt sich intellektuell. Man bewundert diese schöne Stadt, pilgert zur Buchmesse, studiert in Leipzig auf der gepflegten Universität, oder gönnt sich einen Besuch im Theater. Genauer gesagt, im Schauspielhaus Leipzig. Will man einfach einen Kartenverkauf tätigen, sollte man vielleicht das Studium der Rechtswissenschaften wenigstens im ersten Semester absolviert haben. Die schnöde Kartenverkaufsabwicklung hat das Schauspielhaus an mehrere Ticketunternehmen ausgelagert. Auszugsweise wird im ersten der Verkaufsstellen in den AGBs nämlich erläutert:
Vertragsabschluss
Korrekte Eingabe und Absendung der richtigen Adresse und rechtzeitiger Eingang der Überweisung sind Voraussetzung für das Vertragsangebot des harmlosen Ticketkäufers. In einfaches Deutsch übersetzt heißt dies, seinen Namen und seine Adresse richtig aufzuschreiben, verbunden
mit der Bitte um ein Ticket, und dieses Schreiben dann in den Briefkasten zu werfen. Das ist das Vertragsangebot. Bestellungen per Internet sind möglich. Und diese Bestellung ist dann verbindlich.
Wenn die Karten vom Theater dann im heimischen Briefkasten liegen, weiß man, dass der Vertrag rechtswirksam zustande kam. Hauptsache ist doch, man hat die Karte
Rückgabe bei verpatzter Vorstellung - theaterfreundliche Statuten
Nur bei Absage oder Terminverlegung durch das Schauspielhaus Leipzig ist eine Rückgabe von Eintrittskarten möglich. Aber das Geld wird nicht automatisch an den verblüfften Theaterliebhaber, dessen Vorstellung ausgefallen ist, zurücküberwiesen. Nein, der Kunde, gemeint ist der hochgeistige Theaterfan, muss die Eintrittskarten unverzüglich, spätestens bis 14 Tage nach dem verpatzten Termin, zurücksenden. Bei rechtzeitiger Vorlage der Originalkarten wird tatsächlich der Betrag zurückerstattet. Jedoch nicht die Versandgebühren - Pech gehabt, lieber hochgeistige Theaterliebhaber.
Abonnement - Rücktritt
Unter Punkt 1 der Statuten werden zuallererst die Bedingungen aufgeführt. Etwas irritierend für den motivierten Theaterfan, der doch den Besuch des Theaters als spirituellen Kunstgenuss versteht, und nicht einen Vertragsabschluss mit Bedingungen. Nun die Bedingungen unter Punkt 1 sind zuallererst, dass die einzelnen Arten der Abonnements im Heft des Leipziger Theaters weiter ausgeführt werden. Punkt 2 der Statuten wird genauer: logischerweise erfolgt der Abschluss eines Abonnements des Leipziger Schauspielhauses für eine Spielzeit. Jetzt wird es aber interessant, weil sich automatisch die Abos um eine weitere Spielzeit verlängern, wenn sie nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit gekündigt werden. Und zwar schriftlich, wie das Schauspielhaus Leipzig explizit ausführt.
Wem das alles zu pingelig, zu aufwendig und zu wenig kundenorientiert scheint, der kann sich immer noch vor den heimischen Fernseher setzen. "Ein Taxi nach Leipzig" war der Titel des ersten ausgestrahlten Tatorts 1970. Dabei muss man keine Rücktrittsbestimmungen vom Anwalt prüfen lassen. Und der Tatort unterhält den Zuschauer immer noch kurzweilig und vertragslos.