Schauspielhaus Köln
Kündigungsadresse:
Schauspielhaus Köln
Neuerburgstraße 1
51103 Köln
Telefon: | 0221 - 221 |
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Fax: | 0221 - 221 |
Email: | abo@buehnenkoeln.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
04.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Schauspielhaus Köln
Das Schauspielhaus Köln zählt zu einem des traditionsreichsten Unterhaltungsgebäudes der Rheinmetropole. Hier finden viele Veranstaltungen oder Theateraufführen statt deren Besuch sich vor allem mit dem Abschluss eines Abos lohnen kann. Doch kann das Abo auch gekündigt werden? Was Sie unternehmen können um das Abo im Schauspielhaus Köln zu Kündigen wird Ihnen dieser Ratgeber Stück für Stück präsentieren.
Diese Abos können fristgerecht gekündigt werden
Die Abos im Schauspielhaus gelten lediglich für eine Spielzeit, wenn diese allerdings abgelaufen ist und das Abo nicht rechtzeitig gekündigt wurde verlängert sich dieses Automatisch und dadurch steigen auch die Kosten des Abos in die Höhe. Aus diesem Grund ist eine fristgerechte Kündigung sehr wichtig. Wird nicht fristgerecht gekündigt verlängert sich die Laufzeit des Abos automatisch. Ausgenommen hiervon sind allerdings die Beginner-Abos, die Schulabonnements und das Weihnachtsabonnement. Diese Abos laufen ganz automatisch nach der regulären Spielzeit aus. Für alle anderen Abos gilt die rechtzeitige Kündigungsfrist. Bis zum 15. Juni eines jeden Jahres der laufenden Spielzeit lässt sich das reguläre Abo des Schauspielhauses Köln problemlos kündigen.
Es existieren keine Sonderkündigungsfristen des regulären Abos im Schauspielhaus Köln
Die Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen, ansonsten kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden. Schreiben Sie aus diesem Grund eine Kündigung handschriftlich oder per PC und senden Sie diese per Einschreiben ab. Eine zusätzliche schriftliche Kündigung via E-Mail ist ebenfalls ratsam, sollte jedoch nicht ausschließlich erfolgen. Im Anschluss daran erhalten Sie bereits nach wenigen Werktagen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Eine Sonderkündigungsfrist gibt es nicht. Die Karten des Abos sind nicht umtauschbar und auch nicht vorzeitig kündbar. Dies bedeutet das Sie sich vor Abschluss eines Abos genau darüber informieren sollten ob sie das Abo wirklich abschließen möchten. Ein Rücktritt des abgeschlossenen Vertrags ist im Anschluss nach einem Abo-Abschluss nicht mehr möglich. Es können sich stetig Spielzeit verändern oder Programme über neue Schauspieler verfügen oder komplett gestrichen werden. Selbst dieses Recht erlaubt Ihnen leider keinen Rücktritt von einem einmal abgeschlossenen Abo.
Einhaltung der fristgerechten Kündigung
Achten Sie darauf das Sie in der schriftlichen Kündigung auf jeden Fall ebenfalls den Rücktritt für die Einzugsermächtigung erwähnen so das Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Es kann immer Systemfehler geben die trotz Kündigung eine Abbuchung in der neuen Spielzeit vornehmen. Um hier den optimalen Schutz vor einer möglichen Einzugsermächtigung zu genießen sollte der Rücktritt von dieser ausführlich erwähnt werden. Halten Sie bei der Kündigung stets die Kündigungsfrist des 15. Juni der laufenden Spielzeit ein. Eine Kündigung sollte dennoch im besten Falle bereits viele Monate vorher erfolgen damit Sie nicht in Verzug geraten.
Persönlicher Kontakt aufgrund einer Kündigung
In besonderen Fällen ist ein telefonischer oder persönlicher Kontakt zum Schauspielhaus Köln ratsam. Hierfür empfiehlt sich die Kontaktadresse des Schauspielhauses am Offenbachplatz in 50667 Köln. Für den telefonischen Kontakt der Sie direkt zum Abo-Service des Schauspielhauses Köln weiterleitet wird die Nummer 0221?-?221?28240 empfohlen. Die freundlichen Mitarbeiter kümmern sich umliegend um weitere Fragen die Sie bezüglich Ihres Abos und Ihrer Kündigung haben und helfen ihnen gerne dabei weiter Ihr Abo des Schauspiel Hauses in Köln fristgerecht zu kündigen.