Schwäbische Zeitung

Kündigungsadresse:

Schwäbische Zeitung

Karlstr. 16
88212 Ravensburg


Telefon:0751 / 2955 5555
Fax:
Email:aboservice@schwaebische.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Schwäbische Zeitung

Wer ein Abonnement bei der Schwäbischen Zeitung besitzt und dieses nicht mehr benötigt, der sollte es am besten kündigen. Denn eine Kündigung beendet das Abo und man spart sich das Geld für die Zeitung, die man eigentlich gar nicht mehr nutzt. Allerdings gibt es auch bei der Schwäbischen Zeitung einige Punkte bei der Kündigung zu berücksichtigen, damit diese als ordentlich und wirksam angesehen wird.

Wie muss die Kündigung erfolgen/welche Formalien müssen eingehalten werden?

Bei der Schwäbischen Zeitung hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Jedoch wird damit nur eine Kündigung gemeint, die per Post an die Schwäbische Zeitung gerichtet wird. E-Mails oder ein Fax wird als Kündigung nicht akzeptiert. Zudem gilt diese Schriftform sowohl für das Abonnement der Printversion als auch für das Abo in digitaler Form. Daher ist es bei beiden Abonnements sehr wichtig, dass man immer ein richtiges Kündigungsschreiben als Brief verfasst. Ein Kündigungsgrund muss darüber hinaus eigentlich nicht genannt werden, kann aber natürlich optional in der Kündigung stehen. Sehr wichtig ist auch, dass die jeweilige Kundennummer im Kündigungsschreiben enthalten ist, da bei fehlender Kündigungsnummer die Kündigung bei der Schwäbischen Zeitung im Allgemeinen nicht als rechtmäßig angesehen wird. Also niemals vergessen in Briefform und mit Kundennummer zu kündigen.

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Die Schwäbische Zeitung besitzt zwei verschiedne Kündigungsfristen, entsprechend der beiden unterschiedlichen Abonnements. Hat man ein Abo der Printversion der Schwäbischen Zeitung, so kann man das Abo mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das bedeutet, dass beispielsweise das Abonnement ab September endet, wenn man im Juli beziehungsweise bis spätestens 31. Juli gekündigt hat. Man muss also noch den Monat nachdem man gekündigt hat, das Abonnement beziehen.
Beim Abo der digitalen Version besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Das bedeutet, dass man mindestens zwei Wochen vor Ende des Monats kündigen, damit das Abo zum neuen Monat endet.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Eine Sonderkündigung ist bei der Schwäbischen Zeitung nicht vorgesehen. Daher gibt es auch keine Sonderkündigungsfristen, um das Abo bei der Schwäbischen Zeitung zu beenden. Jedoch macht dies bei dieser Zeitung auch nicht so viel aus. Denn die normalen Kündigungsfristen sind recht kurz gehalten im Gegensatz zu vielen anderen Abonnements.

Wie lange dauert es bis die Kündigungsbestätigung kommt?

In der Regel bekommt der Abonnent eine Kündigungsbestätigung zugeschickt, in der nochmals alle wichtigen Daten wie beispielsweise das Vertragsende genannt sind. Normalerweise wird diese Kündigungsbestätigung nach Prüfung der eingegangenen Kündigung an den Abonnenten geschickt. Das sollte grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen geschehen. Ansonsten sollte sich der Abonnent mit der Schwäbischen Zeitung in Verbindung setzen.

Erlischt mit der Kündigung automatisch die erteilte Einzugsermächtigung?

Mit der Beendigung des Abonnements erlischt auch automatisch die Einzugsermächtigung, die der Abonnent der Schwäbischen Zeitung erteilt hat. Denn durch dieses Beenden des Abos werden alle vertraglichen Verpflichtungen hinfällig. Dennoch können ausstehende Beiträge zum Beispiel noch eingefordert werden.

Wie lange kann der Vertrag widerrufen werden?

Bei der Schwäbischen Zeitung wird dem Abonnenten das gesetzliche Widerrufsrecht gewährt. Dieses besagt, dass der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden kann. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

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