SCHWÄBISCHES TAGBLATT

Kündigungsadresse:

SCHWÄBISCHES TAGBLATT GmbH

Uhlandstraße 2
72072 Tübingen


Telefon:(07071) 934-0
Fax:07071/934-179
Email:verlagsleitung@tagblatt.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SCHWÄBISCHES TAGBLATT

Eine Tageszeitung ist auch in Zeiten von Internet und Fernsehen ein wichtiger Bestandteil, gerade wenn es um lokale Nachrichten geht. Daher beziehen immer noch viele Menschen Zeitungen, doch oftmals ergeben sich Änderungen und diese wird dann nicht mehr benötigt. Daher sollte auf die Kündigungsfristen immer genau geachtet werden.

Neckar Chronik kündigen

Dies geht alle drei Monate, allerdings sollte hier auf die Kündigungsfrist geachtet werden. Die Kündigung muss einen Monat vor Quartalsende eingegangen sein, ansonsten läuft das Abo noch drei weitere Monate. Bei einer Kündigung sollte immer die Form eingehalten werden. Also am besten per Einschreiben mit Rückantwort, damit ein Nachweis der Kündigung vorhanden ist. Genauso kann das Kündigungsschreiben im Kundenzentrum der Zeitung abgegeben werden. Allerdings sollte hier eine Quittung ausgestellt werden, die wiederum als Nachweis für die Abgabe gilt.

Schwäbisches Tagblatt kündigen

Beim Schwäbischen Tagblatt gibt es keine Mindestlaufzeit, hier kann einen Monat vorher zum folgenden Monat gekündigt werden. Also die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Auch hier sollte die Form eingehalten werden, damit ein Nachweis über die rechtzeitige Kündigung vorhanden ist. Also die Kündigung entweder mit einem Einschreiben mit Rückschein versenden, oder gegen Eingangsbetätigung im Kundenzentrum abgeben. Rechtzeitige Kündigung zum gewünschten Termin ist auch hier wichtig, damit die Zeitung nicht noch einen Monat länger geliefert wird.

Widerruf des Abonnements

Hier gelten sowohl für das Schwäbische Tageblatt wie ach für die Neckar Chronik die gesetzliche Regelung. Also ein Widerruf kann immer 14 Tage nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Auch bei Widerruf gilt entweder per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Abgabe im Kundenzentrum gegen eine Eingangsbestätigung. Hier ist es wie bei einer Kündigung wichtig, das ein Nachweis vorhanden ist. Ohne diesen Nachweis kann es ansonsten zu Schwierigkeiten kommen, gerade wenn der Widerruf vielleicht nicht gleich in der richtigen Abteilung landet. Also den Nachweis aufbewahren, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt.

Änderung der Bankdaten

Diese Änderungen können zwar per E-Mail angegeben werden, doch hier erfolgt ein Brief. In diesem Brief ist ein Rückumschlag und ein Formular für die neue Bankverbindung, denn die Bankverbindung ändern, erfordert die Schriftform. Das Formular ausgefüllt und unterschrieben dann wieder zurücksenden. Durch den Rückumschlag ist der Versand kostenlos. Diese Regelung gilt sowohl für die Neckar Chroniken, wie auch für das Schwäbische Tagblatt. Selbstverständlich kann das Formular beim Kundenservice abgegeben werden. Wer gerade in der Nähe ist, kann auch hier das Formular ausfüllen, ohne vorher eine E-Mail gesendet zu haben. So besteht auch die Möglichkeit, diese Änderung über die Webseite der jeweiligen Zeitung zu erledigen.

Adressänderungen können formlos mitgeteilt werden

Eine Adressänderung kann immer formlos per E-Mail mitgeteilt werden. Wichtig ist wie bei allen Vorgängen auch, die Kundennummer anzugeben. Diese Mitteilung kann ohne große Probleme auch über die Webseite der jeweiligen Zeitung erfolgen. Wichtig ist hier nur, dass die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wird. Geschieht dies nicht, wird die Zeitung dann noch einige Zeit an die alte Adresse zugestellt. Dies gilt auch, wenn die Zeitung mit der Post kommt, da bei der Nachsendung in der Regel keine Zeitungen weitergeleitet werden. Also die Adressänderung immer rechtzeitig erledigen, damit die Zeitung immer ankommt.

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