SG Sonnenhof Großaspach

Kündigungsadresse:

SG Sonnenhof Großaspach

Fautenhau 1
71545 Aspach


Telefon:(07191) 220 993-302
Fax:(07191) 220 993-350
Email:info[at]sg94.de
Diese Adresse von SG Sonnenhof Großaspach
haben wir zuletzt geprüft am:

13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SG Sonnenhof Großaspach

Die Mitgliedschaft des SG Sonnenhof Großaspach endet entweder mit dem Tod des Mitglieds, mit dem Ausschluss oder einem freiwilligen Austritt. Die Kündigung muss bis zum 31.10 erfolgen. Eine Kündigung bedarf immer einer schriftlichen Erklärung. Sie gilt zum Ende des Geschäftsjahres. Sollte in einer Hauptversammlung der Jahresbeitrag um mehr als 30% angehoben werden, dann kann der Austritt für das laufende Jahr auch mit einer Frist von vier Wochen gewährt werden. Dies ist vier Wochen nach Beschlussfassung noch möglich. Ein Grund für die Kündigung sollte in diesem Fall angegeben werden. Bei einer fristgerechten Kündigung ist es nicht zwingend notwendig, eine Begründung für die Kündigung nieder zu schreiben.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Eine Sonderkündigung ist nur in Ausnahmefällen beim SG Sonnenhof Großaspach möglich. Ein bisher minderjähriges Mitglied kann innerhalb von drei Monaten nach Benachrichtigung des Vereins über die Änderung der Mitgliedschaft oder der Beitragspflicht kündigen. Ansonsten wird dieses Mitglied ab dem 18. Lebensjahr als volles Mitglied gezählt und die Kündigungsfrist würde nur am Ende des nächsten Geschäftsjahres möglich sein. Sollte ein Mitglied ernsthaft erkranken, dann sollte es zur Kündigung ein schriftliches Attest legen. Auch in diesem Fall muss mit dem Mitgliedsende nicht erst bis Jahresende gewartet werden.


Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Wenn ein Mitglied die Mitgliedschaft des Vereins kündigt, dann bekommt es eine Kündigungsbestätigung. Diese Kündigungsbestätigung wird in den meisten Fällen durch den Verein nach einer Woche per Post zugestellt.

 

 

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Immer dann, wenn ein Vertrag gekündigt wird, dann erlischt auch direkt die Einzugsermächtigung. Diese lässt sich nicht wieder aktivieren, falls es sich das Mitglied später wieder anders überlegt. Dann muss eine neue Einzugsermächtigung ausgestellt werden. Das Mitgliedskonto dagegen wird erst komplett gelöscht, wenn alle Beiträge des Mitglieds ausgeglichen sind. Sollte das dem Mitglied nicht möglich sein, dann sollte es sich mit dem Verein zwecks Ratenplan in Verbindung setzen.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Verträge können normalerweise innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. So ist es auch beim Verein SG Sonnenhof Großaspach. Der Widerruf muss wie bei einer Kündigung schriftlich erfolgen. Ob der Widerruf per Fax, per E-Mail oder per Post eingereicht wird, spielt keine Rolle. Alle schriftlichen Formen sind rechtsgültig. Nur telefonische Absprachen sind nichtig. Ein Grund kann, muss bei einem Widerruf vom Mitglied aber nicht angegeben werden. Häufig ist es aber für den Verein wichtig nachzuvollziehen, warum es zum Widerruf gekommen ist.

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