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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SonntagsZeitung

Die SonntagsZeitung als wöchentliche Lektüre und Informationsmedium hat viele Liebhaber, vielleicht auch Sie und trotzdem überlegen Sie aus den verschiedensten Gründen dieses Abo zu kündigen. Sie wissen wie geschätzt dieses Medium bei Ihnen ist und Sie überlegen trotzdem diese Zeitung mit einer Kündigung nicht mehr zu beziehen. Sie müssen bei einer erfolgreichen Kündigung einiges beachten und dies beginnt bei de Fristen für Ihre Kündigung und geht einher mit der richtigen Formulierung und Form Ihres Kündigungsschreiben.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der SonntagsZeitung?

Sicher ist sicher, wenn Sie die alten Unterlagen des ehemaligen Vertragsabschluss zur Hand haben, dann können Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den entsprechenden Fristen zu einer Kündigung nachsehen. Auch ohne diese Unterlagen haben Sie das Recht ordentlich zu kündigen und hier gibt es allgemein verbindliche Regelungen. Sie müssen sich merken gekündigt wird meist mit einer Frist von 3 Wochen zum Ende eines Monat, oder 3 Monate zum Ende eines Quartal oder mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Jahres. Nutzen Sie diese Fristen oder gehen Sie allgemein vor und kündigen einfach mit dem Hinweis einer fristgerechten Kündigung. Die SonntagsZeitung wird Ihnen antworten und Ihnen dann schon die richtige Frist mitteilen. Denken Sie an die Form Ihres Schreiben, Sie müssen klar formulieren, dass Sie den Vertrag kündigen wollen und Sie sollten auch daran denken den Nachweis in Form eines Einschreiben führen, dass Sie diese Kündigung auch ausgesprochen haben. So gehen Sie sicher vor und können im Grunde nichts falsch machen.

Gibt es Sonderkündigungsfristen bei der SonntagsZeitung?

Sonderfälle und zwingende Gründe sind immer dann gefragt wenn es um eine Kündigung aus besonderem Anlass geht. Das ist nicht nur bei der SonntagsZeitung so, sondern trifft eigentlich immer für Verträge zu. Sie sollten sich aber trotzdem noch einmal in den AGB`s versichern welche Bedingungen hier gegeben sind. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, dann kündigen Sie immer mit sofortiger Wirkung und dies soll auch dann Wirkung zeigen. Denken Sie auch hier an die richtige Formulierung und den Postweg, auch eine E-Mail kann unter Umständen akzeptiert werden. Führen Sie sicher den Nachweis, dass Sie wirklich gekündigt haben.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung von der SonntagsZeitung bekomme?

Das Unternehmen arbeitet professionell und dementsprechend schnell, somit warten Sie in der Regel 2 - 3 Kalendertage bis Sie Nachricht erhalten. Dieses Unternehmen ist daran interessiert Sie als Kunden zu behalten und so wird man schnell nachfragen welche Probleme zu einer Kündigung führen.

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung bei der SonntagsZeitung?

Dies ist nicht automatisch der Fall, denn Einzugsermächtigungen sind gesonderte Vereinbarungen, die Sie auch gesondert entziehen müssen. Dies können Sie auch gleichzeitig mit der Kündigung erledigen und dann haben Sie sicher gehandelt. Ansonsten teilen Sie diese Entziehung mit einem gesonderten Schreiben mit und Sie haben auch diesen Punkt dann erledigt. Sollten trotzdem weiter Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden, dann sollte Sie die Möglichkeit nutzen diese Beträge wieder zurück buchen zu lassen. Dazu haben Sie 8 Wochen Zeit.

Wie lange kann ich meinen Vertrag bei der SonntagsZeitung widerrufen?

Widerrufsrechte beziehen sich immer auf den Abschluss und die Anbahnung eines Vertrages. Hier haben Sie eine Frist von 8 Tagen ab Vertragsabschluss, in dieser Zeit können Sie jeden Vertrag widerrufen und das ohne Begründung. Denken Sie auch hier an die richtige Form und den Nachweis Ihrer Versendung.

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