Sparda-Bank Hamburg
Kündigungsadresse:
Sparda-Bank Hamburg eG
Präsident-Krahn-Straße 16/17
22765 Hamburg
Telefon: | 040 550055 0 |
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Fax: | 040 550055 0 |
Email: | serviceteam@Sparda-Bank-Hamburg.de |
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30.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sparda-Bank Hamburg
Die Sparda Bank Hamburg ist eine regional tätige Genossenschaftsbank mit einem preiswerten Angebot. Die Produkte werden freundlich und fair kalkuliert und die Bank erfreut sich hoher Beliebtheit. Daher werden hier oftmals Kündigungen nicht aufgrund von Unzufriedenheit ausgesprochen sondern es handelt sich schlichtweg um einen Umzug aus dem Geschäftsgebiet und damit um einen nicht mehr gegebenen Erreichbarkeit der Bank.
Die meisten Verträge in der Bank bedürfen keiner Kündigung denn diese laufen einfach aus und kommen in den variablen Zustand. So können die meisten Anlageprodukte wie auch Kreditprodukte dann aufgelöst werden. Eine Ausnahme gilt hier für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft der Bank. Diese Mitgliedschaft muss fristgerecht aufgekündigt werden, damit man aus dieser wieder heraus kommt.
Die regelmäßige Kündigungsfrist ist hier drei Monate zum Jahresende. Dies bedeutet, dass die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft zum 30.September eines Jahres vorliegen muss, dass im Folgejahr nach der Vertreterversammlung die Mitgliedschaft erlischt. Die Vertreterversammlung wird dabei meist Mitte des darauffolgenden Jahres vorgenommen. Dieses Gremium entlässt alle gekündigten Mitglieder und schafft also dabei die Voraussetzung, dass die Mitgliedschaft freigegeben wird.
Sonderkündigungsrechte gibt es hierbei nur wenige. Diese sind in der Satzung zu der Genossenschaft nachzulesen. Allerdings kann die Genossenschaft eine Mitgliedschaft durch Ausschluss beenden und damit zwanghaft zurücknehmen.
Die Kündigung zur Genossenschaft sollte in einer Geschäftsstelle der Bank abgegeben werden damit der fristgerechte Eingang dokumentiert ist. Alternativ kann auch ein Schriftstück an die Bank gesendet werden, hier empfiehlt sich ein Einschreiben zur Dokumentation. Sobald die Kündigung von der Bank angenommen wird erhalten Sie eine Bestätigung über die Kündigung. Die Auszahlung des Vertrages erfolgt dann wie oben beschrieben.
Eine Mitgliedschaft besteht nicht aus einer monatlichen Abbuchung, daher wird auch kein Sepa Lastschriftverfahren angewendet. Es ist somit kein Lastschriftmandat vorhanden und es wird keine getrennte Kündigung dieses Mandates notwendig. Ebenfalls ist bei Eröffnung der Mitgliedschaft das Widerrufsrecht entbehrlich. Die Vereinbarung zur Mitgliedschaft ist ein Vertrag gemäß Genossenschaftsgesetz, damit kommt eine Beitrittserklärung zu Stande und kein Vertrag nach Verbraucherrecht. Da dies so der Fall ist entfällt jegliche Art von Widerrufsrecht und auch jegliche Rechte aus einem Fernabsatzvertrag. Es gilt also, vorher sich genau zu überlegen, ob man Mitglied werden möchte und wenn ja, mit wie vielen Anteilen dies der Fall sein soll. Die Anlage der Mitgliedschaft ist eine Beteiligung und damit langfristiger Natur. Es ist bei der Sparda-Bank allerdings eher ein kleiner Betrag der sich in der Mitgliedschaft befindet. So ist es keine wirklich wirtschaftliche Beteiligung sondern eher eine als Kunde.