Sparda-Bank Hannover

Kündigungsadresse:

Sparda-Bank Hannover eG

Ernst-August-Platz 8
30159 Hannover


Telefon:0511 / 3018-0
Fax:05 11/30 18-100
Email:sparda@sparda-h.de
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20.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sparda-Bank Hannover

Wer ein Girokonto bei der Sparda-Bank Hannover hat und dieses kündigen möchte, sollte sich genauestens die einzelnen Vertragsbedingungen anschauen. Hier wird sehr detailliert beschreiben, welche Schritte zur Kündigung bei der Sparda-Bank Hannover eingehalten werden müssen und auch, wohin die Kündigung zu entrichten ist.

Sobald ein Kunde das Angebot für ein Girokonto zu den im Vertrag beschriebenen Bedingungen erhalten hat, erklärt er durch seine Unterschrift sein Einverständnis. Ein rechtmäßiger und bindender Vertrag kommt zu Stande. Diese Erklärung auch dadurch erfolgen, dass der Kunde, der ein Girokonto eröffnen möchte, ein ausgefülltes Antragsformular direkt vor Ort oder auch online bei der Sparda-Bank Hannover einreicht. Wenn das Konto erst einmal eingerichtet ist, wurde auch die Zustimmung seitens der Sparda-Bank Hannover gegeben und der Vertrag läuft ab diesem Zeitpunkt. Spätestens dann erhält auch er Kunde den Vertrag und alle verbindlich gültigen Unterlagen, in den en Detail erklärt ist, welche Konditionen gelten, also nicht nur die zur Kündigung, sondern auch der gewählten Konditionen für den einzurichtenden Dispositionskredit und ähnliche Belange.

Auch für einen Vertragsschluss mit der Sparda-Bank Hannover sind die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien zum Widerruf eines Vertrags gültig. Das heißt, dass man als Kunde innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. Das Einzige was hier zu beachten ist, dass man die Schriftform einhalten muss. Die Erklärung kann über den Postweg, aber auch per Fax oder E-Mail bei der Sparda-Bank Hannover eingereicht werden.

Sollte das Girokonto bereits genutzt worden sein, es sind also Soll-Umsätze gebucht worden, die nicht von den Haben-Umsätzen gedeckt werden, müssen diese Leistungen zurückgewährt werden. Auch wenn es Kontoführungsgebühren gibt ,oder wenn andere Leistungen nach dem Vertragsschluss und vor dem Widerruf gewährt wurden, müssen diese abgegolten werden. Ist eine ordnungsgemäße Aufklärung über mögliche entstehende Kosten für Kontoüberziehungen erfolgt, können auch Zinsen für diese Überziehungen anfallen. Ist dies nicht erfolgt, kann nach einem Widerruf bei der Sparda-Bank Hannover dieser Mehraufwand nicht eingezogen werden. Liegt eine eindeutige Aufklärung über die jeweiligen Konditionen vor, können und müssen diese Leistungen abgegolten bzw. zurückgezahlt werden.

Sollten sich bei dem Girokonto Änderungen der Entgelt e für die Kontoführung oder Ähnliches ergeben, kann der Kunde fristlos und kostenfrei kündigen, in den entsprechenden Informationsschreiben über solche Änderungen, die verpflichtend sind, wird von der Bank aber auch auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht. Die Geschäftsbeziehung kann also sozusagen außerordentlich durch solche grundlegenden Änderungen durch den Kunden beendet werden. Liegt kein solcher Fall vor, sind die vertraglich geregelten Fristen einzuhalten. Hierzu gibt es in der der Regel separate Paragraphen, die hierauf Bezug nehmen und verdeutlichen, wann und mit welcher Frist ordentlich eine Kündigung bei der Sparda-Bank Hannover eingereicht werden kann. Natürlich gilt auch für diesen Fall, dass alle gewährten Leistungen und offenen Ansprüche seitens der Bank ausgeglichen werden müssen.

Alle weiteren Regelungen und Vorgehensweisen sind ebenfalls vertraglich geregelt. Allgemein gültig ist i der Tat nur die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist. Außer dem Sonderkündigungsrecht in den beschriebenen Sonderfällen ist es also immer eine Einzelfallentscheidung. In der Regel muss aber jede Kündigung mit einer schriftlichen Erklärung und der Abgeltung von eventuell offenen Forderungen einher gehen. Man kann auch ganz einfach online eine Kündigung bei der Sparda-Bank Hannover einreichen und die entsprechenden Services hierfür nutzen. Da es aber auch immer besser ist, solche Sachen selbst zu wissen und nachzulesen, kann es nicht schaden, wenn man vor einer Kündigung einen Blick auf die Vertragsbedingungen für die jeweilige Bankleistung wirft.

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