Sparda-Bank München
Kündigungsadresse:
Sparda-Bank München eG
Postfach 20 18 51
80018 München
Telefon: | 089 55142-400 |
---|---|
Fax: | 089 55142-100 |
Email: | info@sparda-m.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.09.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sparda-Bank München
Die Sparda-Bank München hat natürlich auch ihre internen allgemeinen Geschäftsbedingungen, an die sich gehalten werden muss. Das gilt für beide Seiten, sowohl die des Kunden als auch für die Bank. Gerade Kunden müssen sich an Kündigungsfristen halten und deswegen werden hier die aktuellen Kündigungsfristen aufgeführt, damit Verbraucher wissen, wann sie ihr Konto & Co bei der Sparda-Bank München kündigen können.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Sparda-Bank München verlangt, dass ein Bankkonto mindestens vier Wochen vorher gekündigt wird. Denn mittem im Monat ist es schwer, direkt für den bevorstehenden Monat die Kündigung wirksam zu machen. Daher wäre es sinnvoller, dass vier Wochen vor dem neuen Monat, wo die Kündigung wirksam sein soll, ein Schreiben verfasst wird.
Die Sparkonten der Sparda-Bank München verlangen jedoch, dass die Konten drei Monate im vorraus gekündigt werden, da hier eine dreimonatige Kündigungsfrist gegeben ist. Früher geht es nicht. Festgeldkonten hingegen sind an den Laufzeiten der Konten geregelt und können nur in der Laufzeit gekündigt werden zwischen 3-12 Monate, je nach Festgeldkonto.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es gibt eigentlich keine Sonderkündigungsfristen, sodass hier kaum eine Antwort möglich wäre. Alles was über die klassischen Kündigungsfristen hinaus geht, ist reine Kulanz des Hauses der Sparda-Bank München. Im Todesfall ist es möglich, dass die Sparda-Bank München natürlich sofort den Hinterbliebenen zur Hand geht und die Kündigungen tätigt, was eigentlich auch vom Hause aus, passiert. Doch im Grunde gibt es keine besondere Sonderkündigungsfristen, weil sie nicht notwendig sind.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Die Sparda-Bank München ist eine sehr schnelle Bank, welche ihren Kunden gerne innerhalb von wenigen Tagen die Kündigungsbestätigung zu sendet. Meist dauert es in der Regel etwa sieben Tage, was der normale Durchschnitt darstellt. Selten kann es einige Tage länger dauern, was womöglich in den Stoßzeiten wie Dezember möglich ist.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung erlöscht nicht sofort, wenn ein Kunde bei der Sparda-Bank München kündigt. Es wird jedoch zu keinen Lastschriftverfahren mehr kommen. Trotzdem ist es wichtig, dass Kunden ein zweites Schreiben aufsetzen oder im Kündigungsschreiben aufführen, dass sie den Widerruf der Einzugsermächtigung erwünschen. Gerne dürfen sich Kunden dies natürlich im bevorstehenden Kündigungserhaltschreiben seitens der Bank bestätigen lassen, dass auch der Widerruf der Einzugsermächtigung akzeptiert wurde.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Einen Vertrag der Sparda-Bank München kann natürlich jeder zu jederzeit widerrufen. Doch das ist nicht zu jedem Zeitpunkt möglich, sondern ausnahmslos innerhalb der ersten vierzehn Tage. Dies ist die gesetzliche Widerrufsbelehrung und an dieser hält sich auch die Sparda-Bank München.