Sparkasse Dortmund
Kündigungsadresse:
Sparkasse Dortmund
Freistuhl 2
44137 Dortmund
Telefon: | 0231 183-0 |
---|---|
Fax: | 0231 163 295 |
Email: | info@sparkasse-dortmund.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
29.11.2024
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In heutigen Zeiten muss praktisch jedermann ein Girokonto in einer Bank oder Finanzinstitut besitzen. Ein Leben ohne solches Konto ist kaum vorstellbar. Die Sparkasse ist eine der sichersten und populärsten Institute, die man wählen kann. Sie ist die größte Bank in Deutschland und ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, weshalb der Staat für sie verantwortlich ist. Trotzdem gibt es oft Situationen, in denen man die Verbindung mit eigener Sparkasse auflösen will. Wie kann man das machen?
Kündigungsfristen - wann und wie schnell kann man kündigen?
In Sparkasse Dortmund sind die Voraussetzungen sehr kundenfreundlich. Laut AGBs (allgemeinen Geschäftsbedingungen) gibt es keine Kündigungsfristen! Das bedeutet, dass man grundsätzlich jederzeit den Vertrag kündigen kann. Es kann jedoch sein, dass Sie in dem Vertrag etwas anderes vereinbart haben, dann gilt natürlich das Vereinbarte. Bei Privatkunden ist das sehr selten der Fall, zur Sicherheit sollen Sie jedoch den Vertrag noch mal lesen und nach besonderen Kündigungsfristen suchen.
Es gibt jedoch eine Voraussetzung, die man beachten muss - den Girokontovertrag kann nur gekündigt werden, wenn Sie positiven Saldo auf dem Konto haben. Sonst wird die Sparkasse erst die Aufzahlung des Geldes verlangen. Zusätzlich, wenn Sie noch Geld auf dem Konto haben, müssen Sie neuer Kontonummer der Sparkasse mitteilen. Der verbleibende Betrag wird mit Auflösung des Kontos überwiesen. Eventuell können sie ganzes Geld vorher auszahlen, und den Prozess beschleunigen.
Der Vertrag wird jedoch nicht sofort aufgelöst, auch wenn Sie die oben genannte Voraussetzung erfüllen. Der Grund ist einfach - Ihr Auftrag muss noch bearbeitet werden, was in so großer Sparkasse einige Tage dauern kann. Danach wird Ihnen die Kündigungsbestätigung zugesandt, was noch ein paar Tage dauern kann. Der Vertrag wird jedoch gleich nach der Bearbeitung des Antrags aufgelöst.
Wie kann man den Vertrag kündigen?
Die Bedingungen der Sparkasse Dortmund sind auch in diesem Bereich sehr kundenfreundlich. Sie können den Vertrag einfach mit formlosen Schreiben auflösen! Es muss nur klar sein, ob Sie den ganzen Vertrag oder nur einzelne Geschäftszweige (zum Beispiel Kreditkarte) auflösen wollen. Im Internet finden Sie Musterkündigungsschreiben.
Natürlich können Sie auch persönlich einen Termin mit der Sparkasse vereinbaren und alles machen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass Sie sicher werden, dass alles in Ordnung ist.
Kann die Sparkasse den Vertrag kündigen?
Man kann nicht vergessen, dass das Kündigungsrecht auch der Sparkasse zusteht. Dieses Recht ist jedoch beschränkt. Die ordentliche (einfache) Kündigung ist an gesetzliche Fristen gebunden, die mindestens zwei Monate betragen.
Die Sparkasse kann den Vertrag jedoch jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Es ist leider nicht festgesetzt, wann solcher Grund vorliegt - das ist jedoch der Fall, wenn die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar ist. Ein Beispiel ist die wesentliche Verschüchterung der Vermögensverhältnisse oder Einleitung einer Zwangsvollstreckung.
Sie sollen auch nicht vergessen, dass das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund auch Ihnen zusteht! Sie spielt jedoch nur eine Rolle, wenn Sie Fristen für ordentliche Kündigung vereinbart haben.