SPORTPARK HUGSTETTEN

Kündigungsadresse:

SPORTPARK HUGSTETTEN

Benzstr. 22
79232 March


Telefon:+49 (0)7665 / 9 20 20
Fax:+49 (0)7665 / 9 59 21
Email:info@sportpark-hugstetten.de
Diese Adresse von SPORTPARK HUGSTETTEN
haben wir zuletzt geprüft am:

22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SPORTPARK HUGSTETTEN

So schön und effizient die Betätigung in einem Sportpark auch sein mag, so gibt es viele Gründe für eine Kündigung. Manchmal ist es einfach nicht zu vermeiden aus einem bestehenden Vertrag aus zusteigen. Dabei gibt es natürlich immer etwas zu beachten und bestimmte Vorlagen die besser eingehalten werden sollten. Denn nur so kann man sicher sein, dass beide Parteien fair und im Einvernehmen auseinander gehen. Sollte dieser Fall eintreten, ist eine schriftliche Bekanntgabe unbedingt erforderlich. Eine mündliche Kündigung ist bei dem Sportpark Hugstetten nicht möglich. Natürlich muss das Schriftstück relevante Daten enthalten. Das sind dabei: Name, Kundennummer, Anschrift, Datum, Zeitraum und die Mitteilung des Kündigung-Wunsches. Das Schreiben kann sowohl handschriftlich als auch maschinell erstellt werden. Unbedingt erforderlich ist natürlich die Unterschrift. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten notwendig.

Die Kündigung bezieht sich hier immer auf den nächsten ersten des Monats. Es ist nicht notwendig bestimmte Gründe anzugeben. Das Schriftstück kann also kurz und knapp gehalten werden. Im Allgemeinen gibt es schließlich keine Probleme. Oft sind die Beweggründe für eine Kündigung sehr einfach (Zeitmangel, verlorenes Interesse, knappe Kasse). Sollte es doch zu einem Vorfall der unschönen Art gekommen sein (schwerwiegendes Zerwürfnis, Belästigung; Nötigung), liegt ein schwerer Tatbestand vor, dem unbedingt nach gegangen wird. In so einem Ausnahmefall gibt es Sonderreglungen, welche allerdings der zuständige Anwalt bearbeiten wird. Es werden Sonder-Kündigungsfristen geltend gemacht, diese sind jedoch individuell verschieden und eine genauere Auseinandersetzung zum Thema ist somit notwendig. Dabei sollte zwingend notwendig eine Kontaktaufnahme mit Sportpark und Rechtsbeistand erfolgen.

Zu beachten ist bei einem Kündigungsschreiben an den Sportpark Hugstetten, dass eine schriftliche Bestätigung für die Kündigung vom Sportpark gewünscht wird. Dieser teilt dann mit, wann der Austritt möglich ist. In der Regel stellt dieser Vorgang kein Problem dar und die schriftliche Bestätigung tritt zeitnah beim ehemaligen Kunden ein. In der Regal schwankt dieser Zeitraum zwischen ein paar Tagen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlischt auch die erteilte Einzugsermächtigung. Somit ist die Zusammenarbeit beendet und es bestehen keine Zahlungsansprüche mehr. Einzige Ausnahme sind noch etwaige Außenstände wie Nachzahlungen welche natürlich noch fällig sind. Sollte der Wunsch zur Wiederaufnahme in den Sportpark Hugstetten bestehen, ist dies natürlich kein Problem. Es kann wieder ein Antrag gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann also wieder eine neue Mitgliedschaft bestehen. Dazu ist es natürlich notwendig, dass zuvor alle Vorgänge verzeichnet wurden und die vorangegangene Mitgliedschaft ohne Zwischenfälle verlief. Also könnte man bereits im nächsten Monat oder Jahr wieder gern gesehener Teilnehmer im Sportpark Hugstetten sein.

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