SSV Reutlingen

Kündigungsadresse:

SSV Reutlingen

An der Kreuzeiche, 4
72762 Reutlingen


Telefon:0 71 21 / 32 59 96-0
Fax:0 71 21 / 32 59 96-22
Email:info@ssv-reutlingen.de
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12.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SSV Reutlingen

Eine Mitgliedschaft beim SSV Reutlingen kann zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Ein Geschäftsjahr des Vereins ist vom 01.07. bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Mitgliedschaft endet normalerweise durch Tod, Ausschluss oder durch eine Auflösung. Durch das Ende der Mitgliedschaft in dem Fußballverein endet die komplette Mitgliedschaft im Verein. Der Austritt kann immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen. Ein Grund muss hierbei nicht angegeben werden. Wichtig ist nur, dass die Kündigung schriftlich und pünktlich erfolgt. Wird die Kündigung später erstellt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Sonderkündigungsfristen sind in Ausnahmefällen beim Verein möglich. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Wenn es sich um gesundheitliche Aspekte handelt, dann sollte das dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Die Beilage eines ärztlichen Attests ist hierbei sehr hilfreich.


Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Die Kündigungsbestätigung des SSV Reutlingen lässt in der Regel nicht lange auf sich warten. Das Mitglied erhält circa nach einer Woche eine Bestätigung über die Kündigung.


Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Mit der Kündigung erlischt auch automatisch die erteilte Einzugsermächtigung. Diese muss bei einem erneuten Vereinsbeitritt wieder neu ausgestellt werden. Die alte Einzugsermächtigung kann nicht automatisch vom Verein wieder aktiviert werden. Das ist banktechnisch nicht möglich. Das Mitgliedskonto wird erst komplett gekündigt, wenn auch alle Beiträge für das Geschäftsjahr getätigt wurden.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Wie bei vielen anderen Verträgen von Vereinen, so kann auch die Mitgliedschaft im Verein SSV Reutlingen innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem Verein vor Ablauf dieser Frist vorliegen. Auch für einen Widerruf bekommt das Mitglied eine Bestätigung. Sollte der Widerruf zu spät eintreffen, ist nur noch eine fristgerechte Kündigung möglich. Es sei denn, es liegt ein triftiger Grund für die Kündigung vor. Bei einem Widerruf muss das Mitglied keinen Grund für seine Meinungsänderung angeben. Dies wäre aber für den Verein sehr wichtig und daher ratsam. Der Verein behält es sich vor, dem Mitglied von sich aus zu kündigen, wenn ein Mitglied länger als 6 Monate mit den Beitragszahlungen in Verzug ist und trotz mehrmaliger Mahnung nicht zahlt. Auch ein schwerer Verstoß gegen die Vereinssatzung oder ein grob vereinsschädliches Verhalten des Mitglieds sieht einen Ausschluss als Konsequenz mit sich. Bereits gezahlte Beiträge oder Spenden werden natürlich in diesem Fall nicht rückerstattet.

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