Staatstheater Braunschweig

Kündigungsadresse:

Staatstheater Braunschweig

Am Theater,
38100 Braunschweig


Telefon:+49 (0)531 1234 0
Fax:+49 (0)531 1234 103
Email:info@staatstheater-braunschweig.de
Diese Adresse von Staatstheater Braunschweig
haben wir zuletzt geprüft am:

11.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Staatstheater Braunschweig

Eine Kündigung muss bis zum 31.5. eines jeden Jahres beim Staatstheater Braunschweig konkret eingehen. Gültig ist jeweils der Poststempel. Die Kündigung ist schriftlich und ohne Angabe von Gründen auf dem Postweg oder per Fax an das Staatstheater zu entrichten. Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig beim Theater eingehen, geht das Abonnement automatisch in die nächste Spielzeit über. Somit kann erst im nächsten Jahr gekündigt werden. Die Kündigungsfrist sollte aus diesem Grund eingehalten werden, damit die Kündigung rechtlich ist und zur Wirkung kommt.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Es gibt Sonderkündigungsfristen, diese sind aber mit besonderen Gründen versehen, die erfüllt werden müssen, damit die Sonderkündigungsfrist zum Greifen kommt. Das ist der Umzug des Abonnenten, so dass er nicht mehr zu den Aufführungen kommen kann, der Tod des Abonnenten oder eine Erhöhung der Preise, ohne dass die Abonnenten im Vorfeld darüber aufgeklärt wurden. Werden die Punkte oder einer der Gründe erfüllt, dann ist die Sonderkündigungsfrist zu einsetzbar. Die Frist von 14 Tagen ist aber auch hier einzuhalten und die Sonderkündigungsfrist ist schriftlich unter Angaben der Gründe an das Staatstheater Braunschweig zu richten.


Wie lange dauert es, bis ich meine Kündigungsbestätigung erhalte?

Die Kündigungsbestätigung wird normalerweise zeitnah zum Erhalt der Kündigung herausgeschickt und trifft nach 2-3 Tagen bei dem Abonnenten ein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Abonnent ohne Weiteres bei dem Staatstheater Braunschweig anrufen und um die Zusendung der Kündigungsbestätigung bitten. Wenn keine Probleme wegen der Kündigung auftreten, ist die Kündigungsbestätigung sehr schnell beim Kunden. So hat er schnell und unkompliziert, die Bestätigung für seine Unterlagen.


Erlischt mit der Kündigung meine erteilte Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung erlischt mit in Krafttreten der Kündigung. Sollte der Kunde aber eine Sicherheit diesbezüglich wünschen, kann er einen Zusatz in der Kündigung unterbringen, in dem noch einmal extra auf diesen Punkt hingewiesen wird und der Wunsch geäußert wird, dass dies in der Kündigungsbestätigung berücksichtigt wird. So ist der Kunde oder Abonnent, auf der sicheren Seite und es werden keine Fehler von Seiten des Staatstheaters Braunschweig vorkommen.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ein Widerruf ist in der Regel 14 Tage zu nutzen und in dieser Zeit sollte der Widerruf auch schriftlich und ohne Angabe von Gründen an das Staatstheater Braunschweig gesendet werden. Mit diesem Widerruf verpflichtet sich das Staatstheater Braunschweig, dass es alle Kosten, die dem Abonnenten entstanden sind, zurückgezahlt werden und auch die eventuellen Lieferkosten für die Karten werden dem Kunden ebenfalls zurückgezahlt. Andererseits verpflichtet sich der Abonnent, dass alle Abonnements, die er erhalten hat, auf Kosten des Theaters zurückgeschickt werden. Dies muss innerhalb der 14-tägigen Frist geschehen. Wenn diese Punkte alle erfüllt sind und die Frist des Widerrufs eingehalten wurde, steht einem rechtmäßigen Widerruf nichts mehr im Wege. Somit ist der Abonnent aus der Pflicht des Vertrages entlassen und das Staatstheater kann die Sitzplätze problemlos weitergeben. Das geht aber nur so reibungslos, wenn die 14 Tage des Widerrufs eingehalten werden, ansonsten muss der Abonnent die reguläre Kündigungsfrist nutzen. Der Vertrag kommt zum Tragen und das Abo läuft dann automatisch für ein Jahr.

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