Staatstheater Nürnberg

Kündigungsadresse:

Staatstheater Nürnberg

Richard-Wagner Platz 2-10
90443 Nürnberg


Telefon:0180-5-231-600
Fax:0911-810-1999
Email:info@staatstheater.nuernberg.de
Diese Adresse von Staatstheater Nürnberg
haben wir zuletzt geprüft am:

13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Staatstheater Nürnberg

Das Staatstheater in Nürnberg ist ein alteingesessener Betrieb in der fränkischen Metropole und für seinen guten Service bekannt.
Es gibt unterschiedliche Abo Varianten, die aber alle kündigungsfähig sind.
Alle Abos haben eines gleich, sie sind für ein Jahr gültig. Und zwar von September bis August. Die Kündigung des Abos erfolgt schriftlich an die Theaterkasse. Die Frist für den Eingang der Kündigung ist der 31. Mai des Jahres. Aus Zwecken der Dokumentation ist es wichtig und empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben an das Staatstheater zusenden. Sie erhalten dann kurzfristig von der Theaterkasse eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung. Das Abo läuft dann entsprechend noch weiter bis die Laufzeit im August abgelaufen ist.
Alle Vorstellungen können während der Zeit noch von Ihnen besucht werden. Eine außerordentliche Kündigung des Abos ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Grund könnte beispielsweise der Wegzug von Nürnberg sein. Wichtige gründe sind in jedem Fall die dauerhafte Arbeitslosigkeit oder eine Insolvenzanmeldung. In diesen Fällen sollten Sie eine schriftliche Bitte an das Staatstheater senden, sie aus dem Abo vorzeitig zu entlassen.
Wenn es keinen Kündigungsgrund geben sollte, der vom Staatstheater anerkannt wird, gibt es aber immer noch die Möglichkeit der freihändigen Weitergabe. Der Abo Ausweis ist übertragbar und kann somit an eine beliebige Dritte Person weitergegeben werden. Sie haben damit die Chance, beispielsweise über eine Zeitungsanzeige, einen anderen Interessierten zu finden, der gerne das Abo bis zum Ende der Spielzeit übernehmen möchte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, denn die weitaus meisten Abos sind bereits ausverkauft. Bei dieser Art der Kündigung wird bis zum Ende der Spielzeit der Abo Preis weiter von ihrem Konto abgebucht und Sie müssen sich selbst darum kümmern, den Betrag von Ihrem Käufer einzutreiben.
Bei Einzelkarten ist dabei die Weitergabe weitaus einfacher. Für Einzelkarten gibt es einen funktionierenden Zweitmarkt im Internet. Hier haben Sie die Möglichkeit über verschiedene Online Plattformen und Handelshäuser Ihr Kartenangebot zu präsentieren und, allerdings oft unter Einkaufspreis, weiterzuverkaufen. So ist zumindest zum Teil Ihr Kartenpreis wieder zurück. Selbstverständlich gibt es auch bei Abo Karten oder auch bei Einzelkarten die Möglichkeit diese Karten abends vor der Vorstellung interessierten Besuchern direkt anzubieten. Hier haben Sie das kleinste wirtschaftliche Risiko da die Karten an dem Ort bar Ihnen bezahlt werden. Es entfällt das eintreiben des Geldes über das Girokonto. Allerdings kann es da auch sein, dass sich kein Käufer findet, der bereit ist die Karten Ihnen abzunehmen oder nicht bereit ist, den von Ihnen geforderten Preis voll zu bezahlen.

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