Stadttheater Fürth

Kündigungsadresse:

Stadttheater Fürth

Königstraße 116
90762 Fürth


Telefon:0911 - 974 24 10
Fax:0911 - 974 24 44
Email:stadttheater@fuerth.de
Diese Adresse von Stadttheater Fürth
haben wir zuletzt geprüft am:

03.10.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stadttheater Fürth

Ein Abo beim Stadttheater Fürth wird immer für eine Spielzeit abgeschlossen. Sollte während dieser Zeit das Abo nicht gekündigt werden, dann erhöht es sich automatisch um eine weitere Spielzeit. Um das Abo zu kündigen, muss eine Kündigung des Abonnenten zum 15.07. erfolgen. Hierbei ist der Poststempel ausschlaggebend. Während der laufenden Spielzeit ist eine Kündigung also nicht möglich. Es sei denn, es handelt sich um eine Sonderkündigung aus wichtigem Grund. Dann sollte der Kündigungsgrund unbedingt auf der Kündigung vermerkt werden. Eine telefonische Kündigung ist nicht möglich.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Nur in Ausnahmefällen gewährt das Stadttheater Fürth ihren Abonnenten die Möglichkeit, auch während einer Spielzeit zu kündigen. Hierbei muss ein triftiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel eine schwere Krankheit, die plötzlich aufgetreten ist. Wenn möglich, dann sollte der Abonnent ein ärztliches Attest der Kündigung beilegen. Ein Nachweis ist für das Stadttheater Fürth eine wichtige Voraussetzung, um einer außerordentlichen Kündigung Folge zu leisten. Die außerordentliche Kündigung kann jederzeit dem Stadttheater Fürth per Post, Fax oder E-Mail zugesendet werden. Nach Erhalt und Prüfung, wird das Theater eine entsprechende Erklärung zurückschicken.


Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?

Beim Stadttheater Fürth erfolgt nach Eingang der Kündigung die Bestätigung nach ca. ein bis zwei Wochen. Je nach Fall und Prüfung kann die Frist individuell variieren.


Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Wenn eine Kündigung vorliegt und das Abo für die nächste Spielzeit endet, dann endet auch automatisch die Einzugsermächtigung. Diese Einzugsermächtigung kann nicht wieder aktiviert werden, sondern sie kann lediglich zu einem späteren Zeitpunkt, falls ein neues Abo gewünscht ist, wieder neu gestellt werden.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Wenn aus wichtigem Grund das Abo nicht mehr erwünscht ist, dann hat der Abonnent innerhalb der ersten 14 Tage die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Auch hier ist der Poststempel wichtig. Kommt der Widerruf zu spät an, dann bleibt dem Abonnenten nur noch die Möglichkeit einer fristgemäßen Kündigung. Ein Widerruf muss immer schriftlich erfolgen. Dabei kann der Abonnent ein Fax, Brief oder eine E-Mail an das Stadttheater Fürth senden. Dieses wird sich innerhalb der nächsten vierzehn Tage schriftlich bei dem Abonnenten melden. Auch bei einem Widerruf ist natürlich die Einzugsermächtigung hinfällig. Durch das Ausscheiden verliert der Abonnent aber auch sofort alle Rechte an den Leistungen des Theaters. Spenden oder Beiträge, die bereits geleistet wurden, können nicht wider erstattet werden. Bei einem Widerruf und einer Kündigung muss die Abonnementenkarte sofort wieder dem Theater zugesandt werden, da diese übertragbar ist und als Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen des Theaters gilt.

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