Stadtwerke Merseburg
Kündigungsadresse:
Stadtwerke Merseburg GmbH
Große Ritterstraße, 9
06217 Merseburg
Telefon: | (0 34 61) 454-0 |
---|---|
Fax: | (0 34 61) 454-120 |
Email: | kontakt@sw-merseburg.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
28.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stadtwerke Merseburg
Die Stadtwerke Merseburg (Versorger) weist in ihren Vertragsunterlagen für die Strom- und Gasversorgung auf die geltenden Rechte der "Grundversorgungsverordnung" hin. Diese werden durch StromGVV bzw. GasGVV abgekürzt und beinhalten folgende Regelung im Bezug auf die Kündigungsfristen:
Ein Vertragskunde hat das Recht den Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und muss mittels elektronischer oder physischer Post übermittelt werden. Um sicherzugehen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versorgungsbetrieb eingeht, ist ein Einschreiben mit Rückschein die sicherste Variante, die Kündigung zu übermitteln. Der Versorger muss bei Erhalt, das Einschreibens durch seine persönliche Unterschrift bestätigen. Die Rückantwort wird dem Kunden zugesendet und gilt als Bestätigung für den Erhalt des Einschreibens.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Für Kunden gibt es kein ausgewiesenes Sonderkündigungsrecht. Jedoch hat dieser das Recht etwaige Rechtsansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Gültig für die Durchsetzung der Rechte ist das Gericht, welches sich im zuständigen Bezirk der Lieferadresse des Kunden befindet. Ein Rechtsanspruch besteht zum Beispiel dann, wenn der Versorger seine Lieferung unberechtigt und ohne Vorankündigung häufig unterbricht oder gar vollständig einstellt, sofern der Versorger gegenüber dem Kunden keine Zahlungsausfälle zu beklagen hat. Im Gegenzug zum Kunden gibt es das fristlose Kündigungsrecht nur aufseiten des Versorgers, welcher die fristlose Kündigung zwei Wochen vor der tatsächlichen Lieferungseinstellung, ankündigen muss.
Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Der Versorger hat dem Kunden, welcher rechtsmäßig seine Kündigung eingereicht hat, umgehend darauf zu antworten. Dabei liegt es auch an der Kulanz eines Kunden und der Berücksichtigung der zeitlichen Zusendung einer Kündigungsbestätigung. In der Regel übermittelt der Versorger via E-Mail eine Bestätigung und sendet die gedruckte Kündigungsbestätigung nach. Die E-Mail Version kann der Kunde ausdrucken und zu seinen Unterlagen legen. Diese kann dann ersetzt werden, sobald die gedruckte Form eingeht.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Da mit der Beendigung des Vertrages auch die Lieferung seitens des Versorgers eingestellt wird, verfällt eine Einzugsermächtigung, sofern alle Schuldbeträge durch erhaltene Lieferungen ausgeglichen sind. Bedeutet: Die Einzugsermächtigung gilt erst dann als ungültig, wenn der Versorger die Endabrechnung vom Versorgungsvertrag abgebucht hat. Empfohlen wird von Rechtswegen, die Einzugsermächtigung durch einen genauen Wortlaut im Kündigungsschreiben dem Versorger zu entziehen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Das Vertragsrecht in Deutschland sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Kunden vor. Beginn ist der Tag, an dem der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird. Die Stadtwerke Merseburg wenden offensichtlich dieses Verfahren an. Der Widerruf bedarf der Textform. Zu empfehlen ist die Vorgehensweise wie bei der Kündigung. Hat der Kunde in dieser Zeit bereits eine Lieferung erhalten und diese in Anspruch genommen, ist dieser dazu verpflichtet den finanziellen Ausgleich, zu gewähren.