Stiftung Warentest

Kündigungsadresse:

Stiftung Warentest - Zenit Pressevertrieb GmbH

Postfach 810660
70523 Stuttgart


Telefon:01805-002467
Fax:07117252340
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13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stiftung Warentest

Wie kann ich mein Abo bei Stiftung Warentest kündigen?

Stiftung Warentest akzeptiert verschiedene Wege der Kündigung eines Abos. Der Bezieher kann entweder eine E-Mail an "stiftung-warentest@zenit-presse.de" schicken oder sein Kündigungsschreiben an "0 180 5 / 00 24 68" faxen. Ganz klassisch ist eine Kündigung natürlich auch per Post möglich. In diesem Fall muss der Brief an "Stiftung Warentest Zenit Pressevertrieb GmbH, Geschäftsführer Joachim John, Postfach 810660 in 70523 Stuttgart" gerichtet werden. Die Kündigung sollte den Namen, Adresse und Kundennummer enthalten. Für zusätzliche Sicherheit kann man das Unternehmen immer um eine Bestätigung der Kündigung bitten.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Grundsätzlich schreibt Stiftung Warentest keine Fristen vor, wenn man ein Abo ohne Prämienbestellung bezieht. Eine Kündigung ist somit jederzeit möglich und tritt sofort in Kraft. Das Geld für noch nicht erhaltene Hefte erstattet der Verlag einem zurück.
Es gibt allerdings auch spezielle Angebote, bei denen gewisse Regeln eingehalten werden müssen. Dazu zählt zum einen das "test-Steuerpaket". Der Abo-Empfänger erhält neun Ausgaben der Zeitschrift "test" zu einem vergünstigten Preis. Während dieser neun Monate ist eine Kündigung nicht möglich. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt des letzten Heftes muss dem Verlag eine Kündigung geschickt werden, damit der Bezug nicht zum regulären Abo-Preis weiterläuft.
Genauso verhält es sich beim Probeabo, das nur drei Ausgaben des Heftes beinhaltet. Wer nach zwei Wochen nach Erhalt des letzten Heftes nicht kündigt, bezieht anschließend ein herkömmliches Abo von Stiftung Warentest. Dieses ist dann jedoch wieder jederzeit kündbar.
Daneben gibt es außerdem noch die "test-Flatrate", die einem den Zugang zu allen PDFs der Zeitschrift erlaubt. Auch hier gibt es verschiedene Laufzeiten zu vergünstigten Preisen: Entweder man entscheidet sich für ein komplettes Jahr oder für einen Monat. Kündigt man nicht zum Ablauf der Laufzeit, so verlängert sich diese um ihre eigene Dauer. Das bedeutet, wer eine Jahresflat nicht rechtzeitig kündigt, muss erneut den Preis für ein Jahr bezahlen.

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Eine besondere Möglichkeit der Kündigung ist bei Stiftung Warentest nicht vorgesehen. Man kann allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wie es bei allein Laufzeitverträgen möglich ist. Dazu muss man innerhalb von 14 Tagen den Widerruf an den Verlag richten und anschließend wird der Abo-Abschluss als nichtig erklärt.

Bewertungen und Erfahrungen mit Stiftung Warentest

avatar Jakob 4/5

Die Stiftung Warentest ist im Abo genau so kulant wie sie es auch in der Beratung ist. Das Abo kann jederzeit zum Ende der Bezugszeit gekündigt werden. Dabei habe ich direkt eine Bestätigung erhalten und das Geld für zu viel gezahlte Hefte einfach wieder auf das Konto zurück. Der reibungslose Ablauf ist beispielhaft und stellt mich sehr zufrieden.

avatar Sara 5/5

Das Abo der Stiftung Warentest war sehr interessant aber mir zu teuer. Daher habe ich es aufgekündigt und beziehe nun wieder Einzelhefte aus dem Einzelhandel. Die Kündigung ist möglich zum jeweiligen nächsten Heft. Warentest hat diese anstandslos angenommen und durchgeführt. Dies lief ganz wie erwartet bei diesem Anbieter von Kundenberatungen und Tests.



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