Theater Bonn
Kündigungsadresse:
Theater Bonn
Am Boeselagerhof, 1
53111 Bonn
Telefon: | 0228 / 77 82 46 |
---|---|
Fax: | 0228 – 77 81 64 |
Email: | joachim.fiedler(at)bonn.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
03.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Bonn
Bonn ist eine Stadt mit einem umfangreichen Kulturangebot und oft besteht der Wunsch, das Abo im Theater aufzugeben, um auch öfter anderen Veranstaltungen beiwohnen zu können. Prinzipiell kann ein Abonnement beim Bonner Theater auch leicht gekündigt werden, vorausgesetzt man passt dazu den richtigen Termin ab. Das Abonnement für die nächste Spielzeit muss immer schon zu einem festgesetzten Termin in der laufenden Spielzeit gekündigt werden. Verpasst man diesen Termin, so erneuert sich das Abo automatisch für die nächste Spielzeit. Ist man sich über den genaueren Termin für die Kündigung nicht im Klaren, so kann man beim Theater Bonn auch telefonisch nachfragen, bis zu welchem Termin gekündigt werden kann. Die Kündigung sollte man grundsätzlich schriftlich verfassen. Im Inhalt wird dem Theater kurz mitgeteilt, dass man das Abonnement zum nächste-möglichen Termin zu kündigen wünscht. Der komplette Name des Abonnenten und die Kundennummer sollten ebenfalls enthalten sein. Die beste Möglichkeit, um das Kündigungsschreiben zum Theater Bonn zu schicken ist auf dem postalischen Weg und zwar per Einschreiben. Auf diese Weise hat man einen Beleg, auf dem von der Post auch die Annahme des Schreibens vom Theater vermerkt wird und kann eine fristgerechte Kündigung so notfalls auch nachweisen.
Das Abo beim Theater Bonn wird im Voraus für die Dauer einer Spielzeit bezahlt und während der Spielzeit ist keine Kündigung möglich. Ein Sonderkündigungsrecht kann in Kraft treten, wenn die Abo Bedingungen vom Theater werden der Spielzeit ohne Zustimmung des Abonnenten geändert werden. Will man von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, so sollte man im Kündigungsschreiben die Gründe für die Kündigung in detaillierter Weise erklären.
Natürlich kommt es auch hin und wieder vor, das man sich zu einem Abo verpflichtet und sich dann gleich über die Entscheidung ärgert. Oft sind die Kosten oder auch die zeitliche Bindung daran Schuld, dass man das Abo sofort widerrufen möchte. Das Gesetz gibt dem Verbraucher dazu auch das Recht. Jedoch muss dieser Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss vollzogen werden, um rechtskräftig zu sein.Deshalb sollte man sich so schnell wie möglich entscheiden, wenn man Zweifel hat, nachdem man das Abo erworben hat. Der Widerruf sollte per Einschreiben zum Theater Bonn gesendet werden und bedarf keiner näheren Erklärung. Es sollte aus dem Schreiben lediglich deutlich hervor gehen, dass man das Abo umgehend zu widerrufen wünscht.
Wenn man den richtigen Kündigungstermin einhält und ein rechtskräftiges Kündigungsschreiben an das Theater Bonn schickt, gestaltet es sich äußerst unkompliziert, sich von der Verpflichtung eines Abos zu befreien. Man kann die Möglichkeit nutzen, um in der neuen Spielzeit Geld zu sparen. Man sollte jedoch darauf achten, eine möglicherweise erteilte Einzugsermächtigung gleichzeitig mit dem Abo zu kündigen. Die Einzugsermächtigung ist bei Theater Abos die bevorzugte Zahlweise und erleichtert den Zahlungsverkehr bei einem fortlaufenden Abo. Viele Kunden sind der Meinung, dass die Einzugsermächtigung automatisch mit der Kündigung des Abos erlischt. Da es sich jedoch aus juristischer Sicht um zwei unterschiedliche Verbindlichkeiten handelt, müssen Abo und Einzugsermächtigung gesondert gekündigt werden. Deshalb sollte man im Moment der Kündigung des Abos auch gleichzeitig die Einzugsermächtigung bei der Bank auflösen, um böse Überraschungen zu vermeiden.