Theater Hagen

Kündigungsadresse:

Theater Hagen

Elberfelder Str. 65
58095 Hagen


Telefon:02331/207-3218
Fax:49 2331 2072446
Diese Adresse von Theater Hagen
haben wir zuletzt geprüft am:

22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Hagen

Abonements gibt es auf vielen verschiedenen Wegen. Entweder man besitzt, um z.B jeden Monat mit der Bahn fahren zu können oder man besitzt sie, um vergünstigt Zugang zu etwas zu bekommen. Im nachfolgenden geht es um das Theater Hagen und das Abo, welches das Theater anbietet. Dies ist vorallem für diejenigen intressant, die mehr als einmal das Theater besuchen, da man hier eine gute Summe Geld sparen, wenn man den entsprechenden Abo-Vertrag abschließt. Wie man villeicht schon herauslesen kann, wird es im nachfolgenden um das Theater und den Abo-Service dieses Theaters gehen, da man am Ende sicherlich noch manch eine Frage offen hat, welche Fristen es bei der fristgerechten Kündigung gibt, was die jeweiligen Sonderkündigungsfristen angeht oder wie lange man den Vertrag kündigen kann, wenn man ihn bereits abgeschlossen hat. Sicherluch hat manch einer noch Fragen zu eben diesen Fragen und genau darum wird sich der nachfolgende Text drehen.


Welche Kündigungsfristen gibt es?

Diese Frage kann ich recht schnell an dieser Stelle beantworten. Genau genommen gibt es lediglich die Kündigungfrist, dass man bis zum 31. Mai den jeweiligen Abonement-Vertrag kündigen muss, damit keine weiteren Gebühren fällig werden und sich das Abo nicht automatisch um weitere Zeit verlängert, wenn man nach dem 31.05 des jeweiligen Jahres kündigt, wird dies nämlich der Fall sein und man ist weiter an sein Abo gebunden, deswegen mein Tipp an dieser Stelle: Vor dem 31. Mai kündigen. So läuft man nicht Gefahr, dass man weitere Monatsgebühren zahlen muss.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Die einzige Frist die man beachten muss, ist die Frist 31. Mai, wenn es um die Kündigung geht. Ansonsten kann ich an dieser Stelle positiv nennen, dass es keine Sonderkündigungsfristen zu beachten gibt, wenn man dann schlussendlich seinen Abonement-Vertrag beim Theater Hagen kündigen will, wenn man die reguläre Kündigungsfrist beachtet, kann man hier nicht viel falsch machen.


Wann erhalte ich die Bestätigung der Kündigung?

Wenn man sich nun dazu entschieden hat, die Kündigung entsprechend auszufüllen und abzuschicken, wird diese Kündigung dann beim Theater Hagen bearbeitet und verarbeitet. Sobald dies dann geschehen ist, erhält man in der Regel innerhalb weniger Tage dann die schriftliche Bestätigung der Kündigung und kann im Grunde den Vertrag, wenn man denn richtig im Vorfeld fristgerecht gekündigt hat, als erledigt ansehen, da man sich dann nun auf der finanlen Ettappe befindet, wenn es um die Mitgliedschaft im Abo geht.


Erlöscht bei der Kündigung die Einzugsermächtigung?

Diese Frage ist sicherlich nicht ganz unintressant, ob die Einzugsermächtigung bei der Kündigung dann automatisch erlischt. Wenn man vor der Frist, also dem 31. Mai gekündigt hat, werden keine weiteren Kosten berechnet und somit wird auch kein weiterer Beitrag fällig. Dies führt letztendlich auch dazu, dass die Einzugsermächtigung direkt erlischt und man von diesem Punkt an keine weiteren Kosten zu bezahlen.


Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen?

Falls man doch den Vertrag abgeschlossen hat, ohne groß über die Verpflichtungen nachzudenken, kann man diesen innerhalb von 14 Tagen der Frist entsprechend dann kündigen. Dies macht man dann ebenfalls beim Theater Hagen.

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