Theater im Bauturm

Kündigungsadresse:

Theater im Bauturm

Aachener Str. 24-26
50674 Köln


Telefon:(0221) 95 14 43-1
Fax:(0221) 95 14 43-8
Email:info@theater-im-bauturm.de
Diese Adresse von Theater im Bauturm
haben wir zuletzt geprüft am:

12.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater im Bauturm

Theater und Vereine leben von Förderern und Freunden, so ist es hier auch beim Theater im Bauturm, denn hier hat man die Möglichkeit, dem Unterstützerkreis des Theaters beizutreten und so durch finanzielle Unterstützung für den Erhalt des Theater, mitsamt seinem

vielfältigen Programm zu sorgen. Wenn man diesem Kreis beitritt, sollte man sich jedoch im klaren sein, dass man einen regulären Vertrag über die Mitgliedschaft in diesem Förderkreis abschließt. Und gerade weil es sich hier um einen Vertrag handelt, sollte man sich im klaren sein, dass es hier gewissen Pflichten bezüglich der Kündigung gibt. Und wer überlegt, so einen Vertrag abzuschließen, der sollte sich diesen Fristen im Klaren sein. Und da der ein oder andere hier sicherlich noch Fragen hat, werde ich im nachfolgenden auf das Theater im Bauturm eingehen und Fragen klären, die im Zusammenhang mit der Unterstützermitgliedschaft entstehen wie z.B Wann muss ich den Vertrag kündigen oder wie lange kann ich den Vertrag rückgängig machen.


Welche Kündigungsfristen gibt es ?

Nun klären wir die Frage, wann man den Vertrag kündigen muss. Und im Grunde lässt sich diese Frage einfach und schnell beantworten. Wenn man Mitglied des Förderkreises ist und man den Vertrag kündigen möchte, reicht man die Kündigung formgerecht beim Theater im Bauturm ein und sobald der letzte Monatsbeitrag gezahlt ist, ist man nicht mehr Mitglied dieses Förderkreises. Idealerweise kündigt man die Mitgliedschaft am Ende des letzten Monats, um damit rechtswirksam den Vertrag zu beenden und keine etwaigen Monatsbeiträge mehr zahlen zu müssen. Hier sollte man also idealerweise den Zeitpunkt der Kündigung so wählen, dass man zum Monatsende hin kündigt.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Dadurch, dass die eigentliche Kündigungsfrist relativ einfach auszumachen ist und kein Problem groß darstellen sollte, gibt es an dieser Stelle keine etwaigen Sonderkündigungsfristen zu beachten, die man einhalten müsste, um auch hier rechtswirksam die Mitgliedschaft und schlussendlich auch den Vertrag beenden zu können, wenn man die reguläre Kündigunsfrist beachtet, ist somit eigentlich schon alles wichtige in die Wege geleitet.


Wann bekomme ich die Bestätigung meiner Kündigung?

Sobald man beim Theater die Kündigung eingereicht hat und diese dann auch intern bearbeitet worden ist, erhält man in der Regel innerhalb weniger Werktage dann die schriftliche Bestätigung, dass die Kündigung erfolgreich gewesen ist und man zum nächst möglichen Zeitpunkt nicht mehr Mitglied des Unterstützerkreises ist, das bedeutet also, man hat alles richtig gemacht.


Erlischt bei der Kündigung meine Einzugsermächtigung?

Wenn man die schriftliche Bestätigung bekommen hat, dass die Kündigung erfolgreich war und man den letzten Betrag gezahlt hat, der noch offen ist, erlischt dann auch im Anschluß die Einzugsermächtigung. Somit wird nach dem letzten gezahlten Beitrag kein Geldbetrag mehr fällig, da die Basis dafür dann fehlt und so erlischt dann auch schlussendlich die Einzugsermächtigung.


Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen?

Zwar ist man relativ flexibel wenn es darum geht, den Vertrag zu kündigen, jedoch kann es auch gut sein, dass man bereits nach dem Abschließen des Vertrages die Mitgliedschaft kündigen will. Dies kann man innerhalb vierzehn Tagen machen und so die Mitgliedschaft unwirksam machen.

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