Theater und Orchester Heidelberg
Kündigungsadresse:
Theater und Orchester Heidelberg
Theaterstraße 10
69117 Heidelberg
Telefon: | 06221 | 5835 000 |
---|---|
Fax: | 06221 | 5820 000 |
Email: | alicia.solzbacher@heidelberg.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
27.09.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater und Orchester Heidelberg
Eine ordnungsgemäße Kündigung eines Abonnements vom Theater und Orchester Heidelberg muss immer schriftlich erfolgen. Eine Kündigung via Telefon wird nicht akzeptiert und führt nur zu einer Fortführung des Vertragsverhältnisses. Der Veranstalter bietet eine ganze Reihe an Abonnements an, die sich unter Umständen jederzeit ändern können. Darum sind alle Angaben ohne Gewähr und spiegeln nur den aktuellen Sachverhalt wieder zum Zeitpunkt der Informationserstellung wieder. Die Geschäftsbedingungen für die Abonnements werden vom Anbieter klar definiert. Einen Vorteil für Kunden: die meisten Abos sind übertragbar, sodass auch Dritte an einer Veranstaltung teilnehmen können, wenn der Abobesitzer verhindert ist. Andernfalls kann die Veranstaltung gegen eine Umtauschgebühr gewechselt werden.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Grundsätzlich sind alle Abos immer für eine Spielzeit gültig. Die Festabonnements und das Wahlabonnement verlängern sich automatisch für eine weitere Spielsaison. Die Kündigung zur Beendigung des Abos muss demnach bis zum 30. Juni eines Jahres eingehen. Der Eingang muss in Schriftform erfolgen. Bei der Gültigkeit der Kündigung ist nicht der Poststempel entscheidend, sondern der Posteingang. Darum musst Du die Zeit der Postzustellung immer mitberücksichtigen. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, musst Du damit rechnen, dass die Kündigung nur an Werktagen eingesehen wird, da das Büro nur zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt ist. Andere Abos gelten zwar auch nur für eine Saison, werden jedoch nicht automatisch für eine weitere Spielzeit verlängert. Demnach ist auch keine Kündigung notwendig, sondern das Abo kannst Du auslaufen lassen, bis die Gültigkeit erlischt.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Nein, diese sind nicht zulässig und vom Anbieter nicht vorgesehen. Die Kündigung während der Spielzeit ist nicht zulässig. Du erhältst Deine Gebühr nicht zurück, wenn die Veranstaltungen nicht wahrgenommen werden. Du darfst andere Personen an den Veranstaltungen teilnehmen lassen, Dein personalisiertes Abo jedoch nicht verkaufen. Selbst wenn das Abo zu einem früheren Zeitpunkt als der 30. Juni gekündigt wird, erfolgt die Wirkung der Kündigung erst mit diesem Stichtag.
Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Meistens erfolgt die Zustellung binnen weniger Tage. Es kann zu einer Verzögerung kommen, wenn die zu bearbeitenden Kündigungen einen höheren Aufwand erfordern. Das kann durch einen bedingten Personalmangel oder durch eine sehr hohe Anzahl an Kündigungen bewirkt werden. Wenn Du nach einer Woche noch immer keine Kündigungsbestätigung erhalten hat, ist eine weitere Anfrage sehr sinnvoll, um Dein Ziel zu erreichen.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
In der Regel schon, es ist aber gut, wenn Du den Veranstalter in einem Satz unwiderruflich darauf hinweist. Sollten in der Folge noch Beträge eingezogen werden, kannst Du diese über Deine Hausbank oder Sparkasse zurückbuchen lassen, mit dem Nachweis, dass Du der Einzugsermächtigung bereits widersprochen hast.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Das Widerrufsrecht eines Verbrauchervertrages ergibt sich aus dem § 355 BGB. Darin ist unter dem Absatz 2 der genaue Zeitraum der Frist definiert: bis 14 Tage nach Vertragsabschluss muss der Widerruf eingereicht sein.