TSV 1860 Rosenheim
Kündigungsadresse:
TSV 1860 Rosenheim
Jahnstraße 25
83022 Rosenheim
Telefon: | 08031/12639 |
---|---|
Fax: | 08031/395394 |
Email: | buero@tsv1860ro.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
02.12.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei TSV 1860 Rosenheim
Der TSV 1860 Rosenheim bietet Fußball und noch viel mehr, auch wenn dieser Verein nicht in der Bundesliga spielt. Trotz allem hat dieser Verein viele Interessenten und verkauft dementsprechend auch Karten. Allerdings hat der TSV 1860 Rosenheim dafür gesorgt, das alle Regelungen einfach uns somit verbraucherfreundlich sind.
Jahreskarte am Schalter kaufen
Wer für den TSV 1860 Rosenheim eine Jahreskarte besitzen möchte, der kann dies einfach an der Kasse erledigen. Auch wenn dies formlos geht, gibt es für diese Karte ein Kündigungsrecht. Dies ist ganz einfach, die Karte verlängert sich nicht automatisch. Dies bedeutet für den Verbraucher, wer keine Karte kauft oder bestellt muss diese auch nicht kündigen. Somit entfällt lästiges Kündigen und an bestimmte Fristen, zu denken. Natürlich kann jeder dem Kauf widersprechen, dies geht innerhalb der gesetzlichen 2 Wochenfrist. Somit kann sich jeder vorher überlegen, ob er die Karte möchte, oder doch lieber nicht. Ein Sonderkündigungsrecht ist in diesem Fall nicht vorgesehen, da die Karte nicht an eine Person gebunden ist. Wer diese nicht mehr benötigt, kann die Karte auch übertragen.
TSV 1860 Rosenheim Mitgliedschaft
Da der Verein TSV 1860 Rosenheim noch andere Sportarten anbietet, können natürlich auch unterschiedliche Mitgliedschaften aufgenommen werden. Hier gilt in der Regel, das ein Monat vor Ablauf der Mitgliedschaft gekündigt werden kann. Allerdings sollte sicherheitshalber nochmals im Vertrag nachgeschaut werden, da diese Regelung nur für den Bereich Fußball gilt. Bei anderen Mitgliedschaften können die Kündigungsfristen drei bis sechs Monate vor Ablauf gelten. Daher ist es wichtig, dies zuerst im jeweiligen Vertrag nach zuschauen, damit der Termin nicht verpasst wird. Beim Sonderkündigungsrecht handelt der Verein großzügig, ganz auf die jeweilige Situation einer einzelnen Person ausgerichtet. Allerdings kann auch jederzeit zum Quartalsende gekündigt werden, was wiederum in den Verträgen genau festgehalten ist. Für den TSV 1860 Rosenheim war eine einfache und kulante Regelung wichtig, von daher können bestimmte Dinge, auch direkt abgesprochen werden.
Widerrufsrecht bei der Mitgliedschaft
Hier gilt wiederum die gesetzliche Regelung, also die zwei Wochenfrist. Natürlich sollte der Widerspruch schriftlich verfasst werden, damit dann auch ein Nachweis vorhanden ist. Dieser Widerspruch kann sowohl direkt beim Verein TSV 1860 Rosenheim eingereicht werden, oder einfach mit der Post. Bei der Post sollte dies ein Einschreiben mit Rückantwort sein, damit es über die Annahme einen Beleg gibt. Sollte der Widerspruch persönlich abgegeben werden, sollte es hierüber eine Quittung geben. Denn ein Nachweis ist in diesen Fällen immer von großem Vorteil, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Ansonsten kann alles immer individuell abgesprochen werden.
Mit diesen Regelungen bietet der TSV 1860 Rosenheim seinen Fans einen einfachen Umgang an. Gerade was die Jahreskarte betrifft, da diese kein Abo beinhaltet. Dies ist in der Regel bei Dauerkarten so, doch eine solche gibt es beim TSV 1860 Rosenheim nicht. Eine sehr kluge Regelung, da hier jeder entscheiden kann ob er eine Jahreskarte kaufen möchte oder nicht. Vor allem da dieser Kauf jederzeit an der Kasse möglich ist, ohne vorher großartig einen Vertrag auszufüllen. Daher sind in diesem Bereich Widerrufe fast ausgeschlossen, da diese Jahreskarte, dann doch eher nach Bedarf gekauft wird.