TuS Koblenz

Kündigungsadresse:

TuS Koblenz GmbH

Jupp-Gauchel-Str. 18
56075 Koblenz


Telefon:+49 (0) 261/20 17 70-0
Fax:+49 (0) 261 /20 17 70-90
Email:post@tuskoblenz.de
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei TuS Koblenz

Fußball ist nicht nur bei Männern beliebt, vielmehr ist er der Sport für die gesamte Familie. Daher lieben es, viele Fans eine Dauerkarte zu kaufen. Allerdings gibt es da immer wieder unterschiedliche Regelungen, die aber gerade für den Bereich Fußball erstellt wurden.

Dauerkarte gilt nur für eine Saison

Da es beim TuS Koblenz im eigentlichen Sinn keine Dauerkarte, sondern nur eine Saisonkarte gibt, muss diese auch nicht gekündigt werden. Diese Saisonkarte kann entweder an der Kasse gekauft werden, oder einfach über das Internet. Hier wird dann einmalig die Bankverbindung angegeben. Natürlich kann jemand vom Kauf zurücktreten, dies geht innerhalb von 14 Tagen, also die gesetzliche Regelung. Eine Adressänderung müsste nur bei einem erneuten Kauf angegeben werden, was auch für die Bankverbindung gilt. Denn hier wird kein Abo eingegangen, sondern dieses Karte muss immer wieder neu gekauft werden. Dies geht natürlich auch an der normalen Kasse, also mit Bargeld.

Mitgliedschaft kündigen

Hier verhält es sich anders, da es hier eine festgesetzte Kündigungsfrist gibt. Diese ist immer drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres. Also geht dies jedes Jahr einmal zum 1.09.. Die Kündigung kann auch nur in Schriftform erfolgen und dann per Post. Daher ist darauf zu achten, das die Kündigung mit Einschreiben mit Rückantwort erfolgt. Die Rückantwort ist gleichzeitig der Nachweis, das die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Mit der Unterschrift bestätigt der Verein den Erhalt des Schreibens. Bei Rücktritt vom Vertrag sollt ebenfalls die Schriftform erfolgen und dieser mit der Post versandt werden. Hier gelten die selben Regeln wie bei der Kündigung. Innerhalb von 14 Tagen, also die gesetzliche Frist, kann von der Mitgliedschaft zurückgetreten werden. Daher ist es auch in diesem Fall so wichtig, einen Beleg für den Rücktritt zu erhalten. Beides kann nicht per E-Mail erledigt werden, da es hier keinerlei Nachweis erfolgt. Zum anderen müssen beide Unterschrieben sein, damit diese Schriftstücke auch Rechtsgültigkeit erlangen. Daher ist es unzulässig, einfach eine kurze Mitteilung per Mail zu senden.

Kontodaten und Adresse ändern

Hier verhält es sich wieder ein wenig anders. Bei einer Adressänderung genügt eine E-Mail. Allerdings sollte auf eine Antwort bestanden werden, damit die neue Adresse auch wirklich erfasst wurde. Kontodaten sollten niemals per Mail versandt werden, lieber dann doch mit der Post. Die Regel besagt, das Wichtige Daten niemals per Mail versandt werden, denn schnell sind diese beim Falschen gelandet. Daher auch hier lieber auf die Post zurückgreifen. Auch telefonisch kann dies nicht sicher erfolgen. Hier kann es zu Missverständnissen bei den Zahlen kommen. Somit wäre dann die Bankverbindung falsch, was wiederum zu Missverständnissen führen. Wer dies berücksichtigt, wird immer die richtigen Schritte gehen, auch wenn vieles nicht über das Internet geht. Dies ist allerdings nicht von Nachteil, weil so die persönlichen Daten gesichert sind, was oftmals im Internet nicht der Fall ist. Daher alle wichtigen Änderungen immer mit der Post erledigen, vor allem wenn es um eine Kündigung geht. Wichtig ist hier immer der Rückschein, der als Beweis für den Eingang gilt. Ohne gibt es auch bei der Post keinen Nachweis. Immer sicher durch das Leben.

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