üstra
Kündigungsadresse:
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Am Hohen Ufer, 6
30159 Hannover
Telefon: | 05111668-0 |
---|---|
Fax: | 051116682349 |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei üstra
Üstra Abo kündigen
Die Üstra ist das öffentliche Verkehrsunternehmen in und rund um die Stadt Hannover. Es gibt verschiedene Abos, die angeboten werden, wenn Sie dieses nicht mehr in Anspruch nehmen und somit kündigen wollen, dann gilt es dabei einige Dinge zu beachten.
Kündigungsform und Kündigungsfristen
Im Bereich der Abo´s bei der Üstra können Sie zwischen zwei verschiedenen Laufzeiten wählen, es gibt das Abo für ein halbes und für ein ganzes Jahr. Wenn Sie ein Abo kündigen wollen, dann müssen Sie dies spätesten vier Wochen vor Ablauf zum ersten des Ablaufmonats tun. Wenn Sie also eine Karte haben, die zum 31.03. abläuft, dann muss die Kündigung spätestens am 01.03. bei der Üstra eingegangen sein. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, dann verlängert sich das Abo automatisch noch einmal um die gleiche Laufzeit.
Die Kündigung muss schriftlich an die folgende Adresse gesendet werden:
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Abonnement-Zentrale
Postfach 2540
30025 Hannover
Am besten versenden Sie die Kündigung per Einschreiben, so können Sie auch sicher sein, dass das Schreiben beim Unternehmen eingegangen ist und wissen vor allem auch genau, wann diese eingegangen ist.
Die folgenden Angaben sollten in dem Kündigungsschreiben enthalten sein:
- vollständiger Name
- Kundennummer
- Art des Abbos
- das Sie fristgerecht kündigen möchten
- Aufforderung eine Bestätigung über die Kündigung an Sie zu senden
Die Sonderkündigungsmöglichkeiten
Generell ist es in Deutschland so, dass Sie die angegeben Mindestlaufzeiten in einem Vertrag auch einhalten müssen. Wenn Sie den Vertrag allerdings frühzeitig mit der Üstra beenden wollen, dann ist dies nur bei dem Vorliegen eines außerordentlichen Grundes möglich. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, dass Abo außerordentlich zu kündigen, wenn die Beiträge angehoben werden, ohne das Sie dabei eine zusätzliche Leistung bekommen. Im anderen Fall ist es auch so, dass Sie eine Abokarte, die Sie beruflich nutzen, auch im Falle einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit oder bei Jobverlust oder Arbeitsplatzwechsel außerordentlich kündigen können. Auch im Mutterschutz oder während der Elternzeit kann ein Abo mit der Üstra jederzeit außerordentlich gekündigt werden. Das gleiche gilt bei einem Wechsel des Wohnortes, wenn der neue Wohnort außerhalb des Einzugsgebietes der Üstra liegt.
Ein Abo hat man manchmal nur allzu schnell abgeschlossen, weil man es im Moment als günstig betrachtet. Doch dann weiß man oft nicht, wie man es kündigen soll, wenn man es nicht mehr braucht. Genau das passierte mir mit meinem GVH Abo bei der Üstra. Doch dann wurde ich auf Abo Manager aufmerksam. Dort erhielt ich alle Hilfe und Information, die ich benötigte, um das Abo so schnell wie möglich zu kündigen. Die Webseite von Abo Manager habe ich gespeichert, da ich sie bestimmt wieder brauchen werde.