VDE

Kündigungsadresse:

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Stresemannallee 15
60596 Frankfurt am Main


Telefon:069 6308-0
Fax:069 6308-9865
Email:service@vde.com
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18.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei VDE

Wer eine Mitgliedschaft beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., kurz VDE genannt, hat und diese nicht mehr innehaben möchte, der muss die Mitgliedschaft beim VDE kündigen. Jedoch ist bei der Kündigung auf bestimmte Voraussetzungen zu achten, die insbesondere Die Kündigungsfrist und die Kündigungsart betreffen.

Wann und wie kann gekündigt werden?

Kündigungen beim VDE können jederzeit eingereicht werden. Jedoch werden diese dann nicht sofort gültig beziehungsweise beenden dann nicht gleich die Mitgliedschaft. Denn der VDE besitzt genaue Regelungen zur Kündigung und zur Kündigungsfrist. So muss jedes Mitglied, das dezentral geführt wird, mindestens drei Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung ist dabei an den jeweiligen Regional- oder Bezirksverband zu richten, natürlich rechtzeitig. Bei allen Mitgliedern, die zentral beim VDE geführt werden muss die Kündigung ebenfalls mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen. Hierbei muss die Kündigung an die Verbandsgeschäftsstelle des VDE gerichtet werden. Grundsätzlich sind auch alle Kündigungen schriftlich an den VDE zu richten. Im Fall, dass die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft mit allen Kosten um ein weiteres Geschäftsjahr.

Gibt es eine Sonderkündigungsfrist?

Der VDE bietet kein Recht zur Sonderkündigung an. Somit entfällt beim VDE auch das recht auf eine Sonderkündigungsfrist. Jedoch gibt es natürlich Fälle, in denen die Mitgliedschaft automatisch endet, wie beispielsweise durch den Tod eines Mitgliedes. In besonderen Fällen ist es zudem ratsam, sich an den VDE zu wenden, um eventuell eintretende Situationen, die eine Mitgliedschaft unmöglich machen beispielsweise dort zu schildern. Es obliegt nämlich dem VDE, Sonderregelungen außerhalb der Satzungsregelungen zu treffen, die dann im Einzelfall Gültigkeit haben können.

Wann bekommt man die Kündigungsbestätigung?

Eine Kündigungsbestätigung bekommt das Mitglied vom VDE schon nach kurzer Zeit zugesandt. Im Regelfall sollte dies nicht länger als 14 Tage nach Kündigungseingang dauern. In der Kündigungsbestätigung wird nochmals der genaue Termin genannt, an dem die Mitgliedschaft dann endet. Auch, ob die Kündigung rechtzeitig und fristgerecht erfolgt ist, wird somit automatisch bestätigt. Sollte das Mitglied keine Kündigungsbestätigung erhalten, so ist es ratsam, sich mit dem VDE in Verbindung zu setzen, damit es hinterher nicht zu Problemen kommt. Daher ist es auch sinnvoll, nicht erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen.

Was wird denn aus der Einzugsermächtigung?

Sobald die Mitgliedschaft endet, erlischt auch automatisch die vom Mitglied erteilte Einzugsermächtigung. Jedoch bedeutet das nicht, dass offene Beiträge oder andere noch offen stehenden Gebühren nicht mehr entrichtet werden müssen. Diese müssen dann mittels anderer Bezahlungsarten entrichtet werden, können aber nicht mehr vom VDE vom Konto eingezogen werden. Daher sollte auch auf in den nachfolgenden Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auf die Kontobewegungen geachtet werden, falls doch noch aus Versehen Geld durch den VDE abgebucht wird.

Gibt es auch ein Recht zum Widerruf?

Beim VDE haben sowohl alte Mitglieder als auch ganz neue Mitglieder kein Recht darauf, Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Mitgliedschaft wird schließlich immer schriftlich geschlossen und niemals telefonisch. Jedoch bleibt das Recht auf Anfechtung wegen Täuschung oder Irrtum, wenn beispielsweise der Mitgliedschaftsvertrag Fehler enthält. Allerdings dürften solche Fälle wohl kaum vorkommen, da jedes Mitglied an sich den gleichen Standardvertrag zur Mitgliedschaft bekommt und keine individuelle Verträge geschlossen werden.

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