VDI

Kündigungsadresse:

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf


Telefon:+49 211 6214-0
Fax:+49 211 6214-575
Email:vdi@vdi.de
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei VDI

Wer seine Mitgliedschaft beim VDI kündigen möchte, der muss sich an der Satzung des VDI orientieren. In dieser Satzung ist genau beschrieben, welche Kündigungsfrist es zum Beispiel gibt. Grundsätzlich wird eine Mitgliedschaft auf unbegrenzte Dauer abgeschlossen. Nur durch Kündigung kann man seine Mitgliedschaft beim VDI beenden. Wer jetzt kündigen möchte, der kann dieses jederzeit tun. Die Mitgliedschaft endet nach einer Kündigung zum Ende des Kalenderjahres, vorausgesetzt man hat die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten. Wer diese Frist bei der Kündigung der Mitgliedschaft beim VDI verpasst, kann erst zum darauffolgenden Jahresende kündigen. Dies hat natürlich die Folge, das man auch für das weitere Jahr der Mitgliedschaft noch Mitgliedsgebühren zahlen muss.

Doch neben der Kündigungsfrist, gibt es auch noch Anforderungen an die Kündigungsform. Den die Kündigungsform muss bei der Kündigung beim VDI, immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, ist beim VDI nicht möglich. Vielmehr muss man ein Kündigungsschreiben verfassen, in diesem Kündigungsschreiben muss man seine Kündigung erklären. Dazu gehört neben den persönlichen Daten, auch die Mitgliedsnummer und natürlich ein kurzer Satz in dem man seine Kündigung erklärt. Natürlich sollte man in seinem Kündigungsschreiben auch den gewünschten Kündigungszeitpunkt nennen. Wer sich jetzt fragt ob man auch einen Kündigungsgrund nennen muss, so kann man dieses verneinen. Es steht einem völlig frei, ob man einen Grund nennen möchte oder nicht. Sein fertiges Kündigungsschreiben kann man dann per Fax an den VDI senden, aber auch über den Postweg. Unabhängig ob man sein Kündigungsschreiben als Fax oder als Brief versendet, man sollte immer die Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten, ist hierbei der Eingangsstempel beim VDI. Im Zusammenhang mit der Zusendung über den Postweg, so sollte man sich überlegen, ob man nicht seine Kündigung als Einschreiben versendet. Den nur dann hat man auch einen Nachweis über die Absendung der Kündigung und den Empfang.

Nach erfolgter Zusendung bekommt man vom VDI eine Bestätigung der Kündigung. Mehr muss man für die Kündigung seiner Mitgliedschaft beim VDI nicht machen. Man muss auch nicht gesondert einem Lastschrifteinzug widersprechen, sofern bisher die Mitgliedsbeiträge darüber eingezogen wurden. Mit der Kündigung endet automatisch auch die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, kann natürlich einen Widerruf der Erlaubnis zum Lastschrifteinzug in sein Kündigungsschreiben aufnehmen. Weitere Kündigungsarten der Mitgliedschaft, wie zum Beispiel ein Widerruf oder ein Sonderkündigungsrecht, bestehen beim VDI gemäß der Satzung nicht. Dementsprechend können sie auch nicht in Anspruch genommen werden.

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