VfL Gummersbach

Kündigungsadresse:

VfL Handball Gummersbach GmbH

Steinmüllerallee 3
51643 Gummersbach


Telefon:02261/8083-0
Fax:02261/8083-15
Email:info@vfl-gummersbach.de
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17.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei VfL Gummersbach

Eine Mitgliedschaft endet beim VFL Gummersbach immer mit dem Tod, Ausschluss oder dem Austreten des Mitglieds. Eine Kündigung kann immer ohne Nennung von Gründen bis zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Die Kündigung wird an den Vorsitzenden gesandt, der die Kündigungsbestätigung veranlasst und entscheidet, ob es sich um ein Sonderkündigungsrecht oder eine fristgerechte Kündigung handelt. Ein austretendes Mitglied hat bei einer Kündigung keinen Anspruch auf Leistungen oder eine Erstattung der bereits eingezahlten Beiträge. Auch wer bereits vor Ablauf der Frist keine Leistungen des Vereins mehr in Anspruch nimmt, muss den Jahresbeitrag komplett leisten. Auch der Verein hat die Möglichkeit die Mitgliedschaft zu kündigen. Das ist besonders dann der Fall, wenn sich ein Mitglied grob unfair anderen Mitgliedern gegenüber verhält und wer dem Verein schadet. Diesen Ausschluss entscheidet der Vorstand immer mit einer 2/3 Mehrheit. Eine Wiederaufnahme ist nur dann möglich, wenn sich der Grund des Ausschlusses als unbegründet oder nicht stichhaltig erweist.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Eine Sonderkündigungsfrist kann durch den VFL Gummersbach nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es wäre dabei sehr hilfreich, wenn entsprechende Atteste oder Dokumente dem Kündigungsschreiben beigelegt werden. Ein ärztliches Attest vom Hausarzt, das zum Beispiel eine plötzlich auftretende Krankheit bescheinigt, ist ein wichtiges Argument, sofort aus der Mitgliedschaft austreten zu können. Ansonsten erfolgen Sonderkündigungen nur in Ausnahmefällen. Nach Eingang der außerordentlichen Kündigung erhält das Mitglied eine Kündigungsbestätigung.


Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Eine Kündigungsbestätigung des VFL Gummersbach wird circa eine Woche nach Erhalt des Kündigungsschreibens dem Mitglied zugestellt. Die Zustellung erfolgt in der Regel auf dem Postweg.


Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Ja, sobald die Kündigung wirksam ist, erlischt auch sofort die erstellte Einzugsermächtigung. Diese wird komplett gelöscht, so dass sie bei einem späteren Wiedereintritt nicht wieder aktiviert werden kann. Die Einzugsermächtigung ist an die Mitgliedschaft gekoppelt. Sollte sich noch ein Minus auf dem Mitgliedskonto befinden, so ist dieses für eine komplette Löschung auf jeden Fall noch auszugleichen.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Die Mitgliedschaft beim VFL Gummersbach kann in den ersten 14 Tagen widerrufen werden. Innerhalb dieser 14 Tage muss ein schriftlicher Widerruf beim Verein eintreffen. Dieser kann entweder per Post, per E-Mail aber auch per Fax geschickt werden. Bei einem Widerruf ist es nicht notwendig, dass ein Grund angegeben wird. Wer möchte, der kann dies aber trotzdem tun, da es für den Verein interessant sein könnte.

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