Volksbank Bremen-Nord

Kündigungsadresse:

Volksbank Bremen-Nord eG

Gerhard-Rohlfs-Str. 29
28757 Bremen


Telefon:0421/6600-0
Fax:0421/6600-272
Email:info@vbbremennord.de
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Volksbank Bremen-Nord

Die Volksbank Bremen Nord e.G. bietet vielfältigen Service und ist sehr engagiert im Geschäft mit Privatkunden. Das bedeutet aber nicht, dass man eine solche gute Bank unter Umständen verlassen muss und dann die Verträge kündigen muss. Es gibt verschiedenste Produkte diese Genossenschaftsbank und Beispiele sind das beliebte Giro-Konto wie sieht es mit einer Mitgliedschaft aus. Denn hier kann man Teil der Bank werden, indem man Anteile an der Genossenschaft kauft. Kündigungen und Fristen, was ist zu beachten, wenn der Kunde die Bank wechselt und seine Verträge auflösen möchte. Darlehen, Kredite und andere Geschäfte, Wertpapieranlagen oder Versicherungen, diese Produkte der Finanzwirtschaft bekommt man hier bei der Volksbank Bremen Nord e.G. und die Bezeichnung e.G., also eingetragene Genossenschaft hat ihre Eigenheiten, denn das Genossenschaftsrecht greift auch in diese verschiedenen Verträge ein. Weiter geht es bei den rechtlichen Grundlagen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und hier sind alle Vorgänge bezeichnet und geregelt. Hier entscheidet sich, wie eine Kündigung auszusehen hat und wie die Fristen sich bestimmen.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Volksbank Bremen Nord e.G.?

Beispiele für Gründe einer Kündigung finden sich vielfach, der Wohnungswechsel, das bessere Institut oder eben die allgemeine Veränderung in der Lebensplanung. Wer kündigt sollte sich immer an die Schriftform halten und auch dementsprechende Fristen kennen. Reicht man etwa eine Kündigung ein, in der steht fristgerecht, dann berechnet die Volksbank Bremen Nord e.G. diese Fristen anhand der AGB´s und teilt dies dann dem Kunden mit. Der Wechsel bei einem Girokonto ist denkbar einfacher, denn hier gilt allgemein die Regel, die Frist von einer Woche zum Ende des Monats in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Bei anderen Produkten sieht dies schon etwas anders aus, etwa ein Kredit, der auch gekündigt werden kann und hier geht es nicht nur um Fristen, sondern hier geht es darum den Kreditbetrag dann auch durch Ausgleich zu erfüllen.

Gibt es Sonderkündigungsfristen bei der Volksbank Bremen Nord e.G.?

Sonderkündigungsfristen sind dann ein Thema bei Produkten der Volksbank Bremen Nord e.G., wenn von ordentlichen und vereinbarten fristen abgewichen wird. Hier als Beispiel etwa beim erwähnten Kredit, den man vorher ablösen möchte und dabei eine abweichende Situation entsteht. Hier sollte man sich aber vorher genau ansehen, welche Gebühren für diese Kündigung fällig werden. Da immer bei Verträgen Vertragsfreiheit gilt, kann man sich dann auch auf die AGB´s die allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Im Einzelfall können auch Fristen bei einer Kündigung im Sonderfall speziell ausgehandelt werden. Eines ist wichtig Kündigungen müssen ordentlich formuliert sein und auch immer schriftlich erfolgen.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?

Dies geht bei der Volksbank Bremen Nord e.G. schnell. Dieses Unternehmen oder besser gesagt es ist eine Genossenschaftsbank arbeitet professionell und es geht schließlich um Geschäfte bei denen es um Geld geht. Ihr Geld und das Geld der Bank. So hat dieses Unternehmen ein gewisses Eigeninteresse auch in diesem Punkt sehr schnell zu arbeiten damit alles gerecht abgerechnet wird.

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung oder besser und genauer gesagt ein SEPA Lastschrift-Mandat muss gesondert entzogen werden. Diese Vereinbarung ist nicht automatisch Bestandteil des Vertrages und so sollte man dies mit in eine Schreiben zur Kündigung einbeziehen. Ansonsten kann man hier zu Unrecht geforderte und eingelöste Beträge in einer Frist von 8 Wochen zurück belasten.

Wie lange kann ich meinen Vertrag mit der Volksbank Bremen Nord e.G. widerrufen?

Widerrufsrechte und der Widerruf eines Vertrag beziehen sich immer auf den Abschluss und hier gelten 8 Tage Frist ab Vertragsabschluss. Die Banken sind besonders verpflichtet bei allen Geschäften den Kunden, hier über seine Rechte zu belehren. Das bedeutet in der Praxis der Kunde kann den Vertrag nur in dieser Anfangsphase der geschäftlichen Beziehungen ohne Gründe widerrufen.

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