Volksfürsorge

Kündigungsadresse:

Generali Versicherung AG

Adenauerring 7
81737 München


Telefon:089/5121-0
Fax:089/5121-1000
Email:service.de@generali.com
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Volksfürsorge

Die Volksfürsorge ist ein Versicherer der sich im Wesentlichen um private Lebens- und Rentenversicherungen sowie um die Versicherung von persönlichen Risiken im privaten Bereich kümmert. Der Vertrieb erfolgt über Vermittler, ein eigener Aussendienst im eigentlichen Sinne besteht nicht.

Wie kann der Vertrag mit der Volksfürsorge gekündigt werden?

Zunächst muss man herausfinden um welchen Vertrag es sich bei der Volksfürsorge handelt. In der Regel gibt es im privaten Bereich bei der Volksfürsorge Jahresverträge. Diese können immer mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende aufgekündigt werden. Falls keine Kündigung vorliegt verlängert sich die Vereinbarung immer weiter von Jahr zu Jahr. Neben den Jahresverträgen sind früher auch 2 Jahresverträge abgeschlossen worden. Diese verlängern sich daher immer um zwei Jahre.
Bei den Wohngebäudeversicherungen handelt es sich meist um 5 Jahresverträge die abgeschlossen wurden. Hier ist also Vorsicht geboten. Wird die Frist zum Kündigen versäumt verlängert sich der Vertrag immer wieder gleich um fünf Jahre.

Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind meist noch viel länger abgeschlossen. Diese können aber mit einer Frist von drei Monaten jederzeit ordentlich aufgekündigt werden. Es gibt dann den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt der sich aus dem Guthaben und einer Verzinsung ergibt.
Bei Neuverträgen mit der Volksfürsorge tritt das Haustürwiderrufsgesetzt in Kraft. Dieses lässt es zu den Vertrag nach Zugang der Police wiederrum zu stornieren insofern der Vertrag nicht den Vorstellungen trifft. Zu beachten ist dabei die Widerrufsfrist die im Vertrag angegeben wurde.

Bei allen Kündigungen gilt, dass die Kündigung fristgerecht bei der Hauptverwaltung der Volksfürsorge eingehen muss. Eine Übergabe der Kündigung an einen Vermittler wird nicht empfohlen da es sich nicht um einen Alleinvertreter sondern in der Regel um einen Makler handelt. Daher sollte man die Kündigung immer per Einschreiben an die HV senden damit dort ein fristgerechter Eingang dokumentiert wird.

Die Volksfürsorge arbeitet bei nahezu allen Verträgen mit der Möglichkeit die Beiträge vom Konto des Vertragsinhabers direkt abzubuchen. Dazu hat sie sich ein Sepa Lastschriftmandat geben lassen. Dieses Mandat muss getrennt aufgekündigt werden. Damit dies reibungslos funktioniert sollte die Kündigung mit der Kündigung des Hauptvertrages eingereicht werden. Die Volksfürsorge kann dann nach Ende des Vertrages nicht weiter abbuchen.

Nach Eingang der Kündigung wird die Volksfürsorge diese schnell und unkompliziert bestätigen. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel per Post und ist in schon wenigen Tagen da. Der Vertrag wird dann ordnungsgemäß abgerechnet und die Vereinbarung ist mit der Volksfürsorge beendet. Der Versicherer bietet einen hohen Service und ist auf die Weiterempfehlung der Kunden aus.

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