VVV - Verkehrsverbund Vogtland
Kündigungsadresse:
Verkehrsverbund Vogtland (VVV)
Göltzschtalstraße 16
08209 Auerbach
Telefon: | 03744 8302 - 0 |
---|---|
Fax: | 03744 8302 -39 |
Email: | mail(at)vvv-gmbh.com |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei VVV - Verkehrsverbund Vogtland
Mitgliedschaft beim Verkehrsverbund Vogtland kündigen
1. Für die Kündigung sollten Sie die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten. Kündigen Sie nur schriftlich. Kündigen kann natürlich nur das Mitglied selbst. Die Kündigung muss vom Kündigenden mit Datum und Ort versehen, unterschrieben werden. Achtung mündliche Kündigungen, Kündigungen per Telefon oder E-Mail sind rechtlich unwirksam und zählen nicht. Deshalb kündigen Sie nur schriftlich. Aus Beweisgründen sollten Sie Ihre Kündigung per Einschreiben verschicken. Außerdem sollten Sie sich vor dem Absenden eine Kopie anfertigen und diese für Ihre Unterlagen aufbewahren. Sie müssen keine Angst haben, dass Sie in Ihrem Kündigungsschreiben seitenlange Briefe schreiben müssen. Eigentlich reicht ein Satz: Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Verkehrsverbund Vogtland zum.....
2. Leider liefert die Internetseite vom Verkehrsverbund Vogtland keinerlei Informationen über die geltenden Kündigungsfristen. Normalerweise erhalten Sie von Ihrem Mitgliedschaftsantrag eine schriftliche Kopie. Auf diesem Dokument finden Sie Angaben zu den jeweils geltenden Kündigungsfristen. Wenn Sie diese Unterlagen nicht mehr finden, oder nicht mehr haben, sollten Sie sich trotzdem nicht entmutigen lassen zu kündigen. Kündigen Sie trotzdem wie unter 1. beschrieben und schreiben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben Sie kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Normalerweise wird Ihnen der Verkehrsverbund Vogtland in seinem Antwortschreiben mitteilen, wann der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt ist. Im Normalfall kann ein Jahresabbo bei einem Verkehrsverbund mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Wenn Sie also heute am 06.10.2013 kündigen, kann Ihre Mitgliedschaft frühestens zum 30.11.2013 gekündigt werden. Ab 01.12.2013 sind Sie dann kein Mitglied mehr und nicht mehr an den abgeschlossenen Transportvertrag gebunden. Denn ein Jahresabbo ist letztendlich ein Transportvertrag.
3. Ja es gibt auch ein Sonderkündigungsrecht. Der Verkehrsverbund muss Ihnen jede Tariferhöhung rechtzeitig mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, und es erfolgt die Tariferhöhung ohne, dass Sie vorher darüber informiert wurden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und mit sofortiger Wirkung kündigen. Wenn Sie Glück haben entlässt Sie der Verkehrsverbund Vogtland sofort aus der Mitgliedschaft, ansonsten müssen Sie die übliche Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Hier dürfen Sie aber Einspruch einlegen, denn Sie wurden nicht über die Tariferhöhung informiert, dehalb dürfen Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung wäre, wenn die andere Vertragspartei, also der Verkehrsverbund Vogtland, den Transportvertrag nicht mehr erfüllt, weil z.B. auf Ihrer Strecke überhaupt kein Bus oder Zug mehr fährt, da die Strecke still gelegt wurde.
Da meine Tochter zum neuen Schuljahr die Schule gewechselt hat, war das Schülerticket überflüssig geworden. Der Schulwechsel stand schon länger fest und so konnte ich das Schülerticket auch ordnungsgemäß kündigen. Gesagt, getan. Schriftstück mit Kündigung aufgesetzt, abgeschickt und fertig. Denn ich hatte mir schon gedacht, dass es bei dem VVV sicherlich keine Probleme geben würde, da ich bisher auch noch nie irgendwelche mit dem VVV hatte. Zwar kam die Kündigungsbestätigung erst nach einem Telefonat, aber es kam ja schließlich. Und das war für mich die Hauptsache.