Wilhelma-Theater

Kündigungsadresse:

Wilhelma-Theater

Neckartalstrasse 9
70376 Stuttgart


Telefon:(0711) 95 48 84 - 0
Fax:(0711) 95 48 84 - 62
Email:kbb(at)wilhelma-theater(dot)de
Diese Adresse von Wilhelma-Theater
haben wir zuletzt geprüft am:

21.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Wilhelma-Theater

Beim Wilhelma Theater in Stuttgart, können Sie durch eine Mitgliedschaft, preisgünstige Leistungen für Theaterforführungen oder Konzerte erhalten. Um diese nutzen zu können, ist ein Abo oder eine Basis ­Mitgliedschaft erforderlich. Jedem Abonnent wird für die Vorführung eine Kundenkarte zugesadt. Die Zustellung der Kundenkarten erfolgt Mitte September. Zwar werden Kulturliebhaber nur in den seltensten Fällen die Mitgliedschaft kündigen, doch kann dies durchaus vorkommen. Hier erfahren Sie alles wichtige, was Sie über die Kündigung wissen müssen.


Welche Kündigungsfristen gibt es?

Natürlich gibt es erstmals vierzehn Tage nach dem Uterzeichnen des Vertrages das Widerrufsrecht, von welchem Sie gebrauch machen können, dies ohne Angabe von Gründen. Erst danach erfolgt die Kündigung des Abo Vertrages. Hier sollte ein Grund angegeben werden. Die Kündigung ist immer schriftlich und per Post zu versenden. Wobei der Kündigungstermin immer der 30. Juni einer laufenden Saison festgelegt wird. Das Abonnement wird automatisch verlängert, falls Sie es versäumen, bis dahin eine schriftliche Benachrichtigung an den Anbieter zu senden.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Das Abonnement ist immer am 30. Juni der Saison zu kündigen, hierfür gibt es keine Sonderkündigungsfristen, außer es liegt ein Todesfall vor. Dennoch können Sie beim Wilhelma Theater jederzeit von einem Kunsterlebnis zurücktreten, dies vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt fallen allerdings Stornogebühren an.

Haben Sie ein Monat vor der Vorführung diese abgesagt, fallen keine Stornogebühren an. Sind bereits 15 Tage vor der Veranstaltung verstrichen, dann fallen 25 Prozent der Kosten an. Bei 8 Tagen vor dem Fahrtantritt sind es bereits 50 Prozent vom Preis zu leisten. Wenn Sie allerdings gar nicht erscheinen, dann steht Ihnen kein Erstattungsanspruch zu.

Der Veranstalter kann bei zu weniger Besucherzahl das Kunsterlebnis absagen., hier erhalten Sie selbstverständlich dann den gezahlten Betrag zurückerstattet.


Da es leider auch im Veranstaltungsbereich zu gelegentlichen Vorstellungsänderungen oder Absagen kommen kann, behält es sich der Veranstalter vor alle Mitglieder über diese Änderungen schriftlich zu informieren. Werden die Vorstellungsabsagen kurzfristig erteilt, dann bekommen Sie telefonisch bescheid. Darum sind alle Daten aktuell zu halten. Denn falls Sie ein Abonnement besitzen, dann gelten alle geänderten Vorstellungen, falls diese nicht anders vermerkt sind, als durchgeführt und wahrgenommen.



Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Die Kündigung wird vom Veranstalter spätestens jeweils zum Ende einer Spielzeit schriftlich beantwortet.


Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Wird Ihre Kündigung bestätigt, dann erlischt die von Ihnen erteilte Bankeinzugsberechtigung ganz automatisch, dies zum Ende einer Spielzeit.

Falls Sie das Abo allerdings wechseln möchten, dann erlischt das bestehende Abo automatisch. Um wechseln zu können, müssen Sie aber dem Veranstalter spätestens bis zum 20. August bescheid geben.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?


Sie können Ihr Abonnement zwei Wochen nach dem Unterzeichnen des Vertrages widerrufen. Und jeweils zum 30. Juni kündigen. Wobei beim letzteren ein Grund vorliegen muss. Warum Sie die Mitgliedschaft kündigen möchten. Versäumen Sie das rechtzeitige kündigen des Abos, dann wird dieses Abonnement automatisch verlängert.


Fazit

Das Wilhelma Theater bleibt transparent im Preis- Leistungsverhältnis und gibt somit seinen Mitgliedern die Möglichkeit alle Leistungen klar einsehen zu können. Gerade was die Kündigung des Abos betrifft, ist es ganz leicht alle Fristen einhalten zu können. Da sie jedem Mitglied klar einsehbar sind.

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