Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Kündigungsadresse:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Hindenburgstraße 40
64281 Darmstadt
Telefon: | 0 61 51 / 33 08 - 0 |
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Fax: | 0 61 51 / 31 41 28 |
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01.12.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Lesen macht Schlau und das hat die Wissenschaftliche Buchgesellschaft bereits erkannt. Es kann hier ein Abo Vertrag abgeschlossen werden, der über eine bestimmte Dauer für den Kunden erhebliche Vorteile bringt. Natürlich ist hier auch ein Beitrag fällig, der nicht unterschätzt werden sollte. Ein solches Abo gilt in der Regel über mindestens einen Monat. Der Nutzer kann sich dann entscheiden, ob er den Vertrag um einen weiteren Monat verlängern möchte oder nicht. Das Abo ist nicht mit vielen Hürden verbunden. Dennoch sollte der Kunde wissen, wie es sich mit den Kündigungsfristen oder auch Sonderkündigungsfristen bei diesem Abo Vertrag verhält. Nur so kann er sicher sein, das alles korrekt abläuft und der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt werden kann.
Die Kündigungsfristen bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft
Wer die Kündigung ausspricht, sollte das möglichst schriftlich erledigen. Diese Kündigung sollte auch an die richtige Adresse geliefert werden. Es ist wichtig, bei einer Kündigung immer auf Nummer sicher zu gehen und es sich nach Möglichkeit sogar quittieren zu lassen, das die Kündigung erfolgt ist. Das Kündigungsrecht zu nutzen ist hier wirklich einfach. Es sollte einen Monat vor Ablauf des Abos die Kündigung ausgesprochen werden. Der Kunde sollte die Kündigung immer an die richtige Stelle senden, denn damit ist er wirklich am besten aufgehoben. Die Kündigung ist dann auch fristgerecht. Wer zu spät ist, bei dem wird das Abo noch um einen weiteren Monat verlängert. Die Kündigung tritt dann in Kraft nach Ablauf dieses weiteren Monats.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Leider nein. Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht, dieses wird aber nur genutzt, wenn der Kunde, der das Abo abgeschlossen hat, verstirbt. Dieses Kündigungsrecht ist aber nur in den wenigsten Fällen anwendbar. Weitere Sonderkündigungsfristen finden sich nicht. Es ist zwar leicht, eine normale Kündigung auszusprechen, aber bei Sonderkündigungen werden die Kunden enttäuscht.
Wann kommt die Kündigungsbestätigung?
Hier muss gesagt, werden das dies niemand genau sagen kann. Diese Bestätigung über die Kündigung ist auch abhängig von dem Verwaltungsaufwand. Der Kunde muss aber in der Regel nicht viel Zeit einplanen, bis die Kündigung rechtmäßig ist. Die Kündigung kann dann aber wirklich auch rechtswirksam sein. Bei der Kündigung sollte der Kunde auf viel Sicherheit achten. Es ist wichtig, die Kündigung per Einschreiben Übergabe zu schicken. Das Unternehmen setzt ohnehin immer die schriftliche Kündigung voraus. Wer diese Kündigung auf diesem Wege übersendet, bekommt eine Sicherheit, denn dieser Brief muss bestätigt werden.
Gilt die Einzugsermächtigung nach der Kündigung noch?
In der Regel erlischt eine solche Einzugsermächtigung nach einer erfolgreichen Kündigung. Sollten dennoch einmal Beträge vom Konto eingezogen werden und das unrechtmäßig, sollte der Kunde die Einzugsermächtigung zurückziehen und sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung setzen. Wurde die Kündigung bestätigt und es wird weiterhin Geld abgebucht, dann ist das nicht in Ordnung. Der Kunde muss sicher gehen, das hier alles ordentlich abläuft.
Wie lange kann der Vertrag widerrufen werden?
Hier beträgt die Dauer in der Regel zwei Wochen. Ist das Abo doch nicht das richtige? Dann hat der Kunde natürlich ein Recht auf Widerruf. In diesem Fall müssen gegenseitige Leistungen zurück gewährt werden. Der Kunde ist damit aber sicher.