Hier findest Du Informationen zum kündigen von Abwasser Verträgen

 

Das Thema Abwasser und dessen Entsorgung sind durch das Abwasserabgabegesetz (AbwAG) geregelt. Darum brauchen nicht Sie sich kümmern sondern Ihr Anbieter. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt entweder in die Kanalisation, oberirdische Gewässer oder Küstengewässer ebenso wie in das Grundwasser. Im Allgemeinen unterscheidet man noch zwischen kommunalen Abwässern und Industrieabwässern.

 

 

 

Abwasser Anbieter kündigen


Es existieren heut zutage so viele verschieden Anbieter die sich auf das Entsorgungen von Schmutzwasser spezialisiert haben. Da den richtigen Entsorger zu finden erweist sich meist als sehr schwer. Umso zufriedener ist man, wenn erst einmal der Passende gefunden ist. In den ersten Tagen, nach Vertragsabschluss kann (meist) noch problemlos von dem Vertrag zurückgetreten werden. Brauchen wir ja nicht, wir sind ja zufrieden, zumindest bis die erste Rechnung kommt oder die erste Jahresabrechnung. Viele Kunden denken dann daran ihren bestehenden Vertrag zu kündigen. Was einfach klingt, kann sich sehr schnell als Problem herausstellen. Die Kündigung an sich ist schnell geschrieben aber haben Sie auch das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag gelesen? Haben Sie „unwissentlich“ einen Vertrag abgeschlossenen der über mehrere Jahre, läuft oder andere Bindungsklauseln enthält?   Einige Anbieter locken mit supergünstigen Angeboten, günstige Abschläge, Monatsbeiträge und Prämien. Aber um wie viel Prozent steigen die Beiträge in den Folgejahren?

 

Was bedeutet der Begriff Abwasser?


Unter dem Begriff Abwasser verbirgt sich nichts anderes als durch den Gebrauch verunreinigtes Wasser. Abwasser lässt sich in verschiedene Kategorien unterteilen, die auf die Wiederverwertbarkeit des Wassers hinweisen. So gibt es zum einen, dass sogenannte Grauwasser. Dieses entsteht durch das Händewaschen, Duschen und baden, es ist nur leicht verunreinigt. Das Schwarzwasser wird nochmals unterteilt in Gelbwasser, dies enthält Urin und Spülwasser sowie Braunwasser, welches Fäkalien, Spülwasser und Toilettenpapier enthält. Da eine direkte Trennung nur durch eine Trenntoilette stattfinden kann, wird im Allgemeinen also von Schwarzwasser gesprochen.

Abwasser fällt also sowohl durch den häuslichen wie auch den gewerblichen und landwirtschaftlichen Gebrauch an.

 

Warum den Abwasserversorger kündigen?


Es gibt viele Gründe um seinen Abwasseranbieter zu kündigen. Ein Grund ist sicherlich der Tod des Verbrauchers.  Ein weiterer Grund könnte durch einen Umzug in eine andere Stadt begründet sein. In der neuen Stadt ist die Versorgung durch einen anderen Anbieter sichergestellt, also kann der aktuelle Vertrag gekündigt werden. Auch der eigene Verbrauch lässt es manchmal ratsam erscheinen zu einem anderen Anbieter zu wechseln der bessere Konditionen anbietet.

•    Todesfall
•    finanzielle Gründe (anderer Anbieter ist günstiger)
•    persönliche Gründe (unzufrieden mit dem Service)
•    gesundheitliche Gründe (dauerhafter Aufenthalt in Pflegeeinrichtung)
•    Umzug bzw. Auswanderung

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Abwasservertrag kündigen möchte?


Fragen Sie zu Beginn gleich nach den Kündigungsmodalitäten. Vor Vertragsabschluss ist dies zwar manchen Leuten peinlich aber im Nachhinein, kann Ihnen das viel Rennerei ersparen. Achten Sie auch auf Bindungsklauseln. Bei manchen Anbietern mit Zweigstellen müssen Sie sich mit der Kündigung direkt an die Hauptzentrale wenden. Bei manchen reicht es hingegen aus sich an die Zweigstelle z wenden. Diese bearbeitet die Kündigung dann entweder direkt selber oder leitet diese für Sie weiter.

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Im Allgemeinen gibt es bei der Kündigung des Wasseranbieters keine einheitliche  Regelung, was die Kündigung bzw. die Kündigungfrist betrifft. Bis zu welchem Zeitpunkt beim Versorger eine Kündigung vorliegen muss ist den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Auch die Vertragslaufzeit kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manche Versorger binden Ihre Kunden über Jahren. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, die AGBs gründlich z lesen, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Wie sieht das Kündigungsschreiben aus?


Damit der Kündigungszeitpunkt bestimmt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sowohl Ort, als auch Datum angeben. Senden Sie die Kündigung an den Partner, bei dem Sie auch den Vertrag abgeschlossen haben. Im Idealfall haben Sie einen direkten Ansprechpartner und können die Kündigung „zu Händen an...“ schicken.
Nennen Sie den kompletten Firmennamen und die Abteilung bzw. den Ansprechpartner. Damit die Mitarbeiter nicht ewig suchen müssen, geben Sie noch Ihre Kundennummer bzw. Zählernummer an.

In einem Unterpunkt sollten Sie zum Schluss darauf hinweisen, dass Sie eine Künigungsbestätigung erhalten möchten. Manche Anbieter, haben ein Onlineportal für Ihre Kunden, bieten Sie in der Kündigung darum, dass Ihre persönlichen Daten gelöscht werden. Daher geben Sie auch am besten Ihre E-Mail Adresse mit an.

Es ist nicht zwingend notwendig einen Kündigungsgrund anzugeben (außer bei Umzug und Abmeldung im Todesfall).

Als Kündigungszeitpunkt können Sie „laut Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ angeben.

Folgende Informationen sollte die Kündigung enthalten:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versorgers/Vertragspartner
•    Kundennummer bzw. Zählernummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer für Rückfragen
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Erst nach dem Eingang und der Bearbeitung des Entsorgers ist eine Kündigung wirksam. Zuerst müssen Sie also auf eine Kündigungsbestätigung warten. Sollten Sie nach zwei bis drei Wochen noch immer keine Rückmeldung erhalten haben, fragen Sie telefonisch nach dem Status Ihrer Kündigung. Dem erhaltenen Kündigungsschreiben können Sie dann entnehmen zu wann der Vertrag gekündigt ist und ob Ihr Kundenkonto ein Plus oder ein Minus aufweist. Des Weiteren wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie den endgültigen Zählerstand zu melden haben. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann es sein, dass Ihr Anbieter Ihren Wasserverbrauch schätzt und das kann unter Umständen teuer werden. Gegen eine Schätzung können Sie Widerspruch einlegen. Bis wann dieser Eingegangen sein muss steht ebenfalls in der Kündigungsbeschreibung.


•    warten Sie auf die Kündigungsbestätigung
•    gleichen Sie Ihr Kundenkonto aus (bei einem Minus zwecks Ausgleich)
•    Vergleichen Sie Ihre Bankdaten (bei einem Plus zwecks Rückzahlung)
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen lassen

 

Fazit:


Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich die AGBs genauestens durchlesen. Haben Sie Fragen zu einzelnen Punkten, stellen Sie diese direkt vor Ort oder am Telefon. Die Kündigung des Versorgers ist relativ simpel. Die Kündigung hat schriftlich und unterschrieben zu erfolgen. Geben Sie Ihren aktuellen Zählerstand mit an. Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit, sinnvoll, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Sollte es zu Problemen kommen, haben Sie immer einen Nachweis, dass der Empfänger Ihre Kündigung erhalten hat. Offene Beträge aus dem Vertragsverhältnis gilt es zu begleichen. Haben Sie ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto, bieten Sie den Versorger um Rückerstattung. Besteht ein Kundenaccount, bieten Sie das Unternehmen diese Daten unwiderruflich zu löschen. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen vergleichen Sie die Angebote und lesen Sie sich die AGBs durch. Lassen Sie sich nicht durch augenscheinliche Schnäppchen locken, hier legen Sie meist noch drauf.

 

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